Abrechnungsfähige Leistung
Siehe Vertrag oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind folgende Ärzte
Hausärzte im koordinierenden Versorgungssektor
Kinder- und Jugendärzte im koordinierenden Versorgungssektor
Ärzte mit pneumologischer Qualifikation im qualifizierten Versorgungssektor
Kinder- und Jugendärzte mit pneumologischer Qualifikation im qualifizierten Versorgungssektor
Voraussetzungen
koordinierenden Versorgungssektor
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
Facharzt für Allgemeinmedizin
Praktischer Arzt
Facharzt für Innere Medizin (hausärztlich tätiger Internist)
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (für die Koordinierung bei Kindern und Jugendlichen)
Qualifizierter Versorgungssektor
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie“ oder
Facharzt für Innere Medizin mit der Teilgebietsbezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde“ oder
Facharzt für Innere Medizin mit Nachweis einer mindestens 12-monatigen Zusatzweiterbildung in einer
pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung oder vergleichbaren Abteilung
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen):
- mit der Zusatzweiterbildung „ Pneumologie“ oder
- mit der Zusatzweiterbildung „ Allergologie“ oder
- mit dem Nachweis einer mindestens 12- monatigenm Zusatzweiterbildung in Kinder- Pneumologie in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte
koordinierenden Versorgungssektor
Möglichkeit zur pneumologischen Basisdiagnostik (Mindestvoraussetzung)
-> Spirometrie mit Darstellung der Flussvolumenkurve, einschließlich in- und expiratorischer Messung, graphischer Registrierung und Dokumentation)
Qualifizierter Versorgungssektor
Spirometrie (mit einem CE-geprüften Gerät)
Ganzkörper-Plethysmographie (mit einem CE-geprüften Gerät)
Bestimmung der kapillären Blutgase
Röntgenaufnahme Thorax, ggf. als Auftragsleistung
allergologische Diagnostik, ggf. als Auftragsleistung
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen zusätzlich:
- Pulsoxymeter
Patientenschulungen
Der Leistungserbringer und das nichtärztliche Personal haben die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der Schulung qualifiziert gegenüber der KVS - persönlich oder durch angestellte Ärzte - nachzuweisen.
Folgende Schulungen sind im Rahmen des DMP Asthma bronchiale genehmigungspflichtig:
Asthmaschulung von Kindern und Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V.
ASEV Schulung (Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern, Asthma-Kleinkindschulung)
NASA = Nationales Ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker (Variation von AFAS = Die Ambulante Fürther Asthmaschulung)
Zudem müssen vorgehalten werden:
ein separater Schulungsraum für Einzel- bzw. Gruppenschulungen
Curricula und Medien der entsprechenden Schulung
Hinweise
Quartalsweise oder halbjährlich sind indikationsbezogene eDokumentationen zu erstellen.
Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle
per E-Mail: DMP-Sachsen@dmpservices.de
ODER
per KV-Connect
Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:
Hotline: 0951 3093961
Die Daten werden halbjährlich ausgewertet und in Form von Arzfeedbackberichten im Mitgliederportal der KV Sachsen zur Verfügung gestellt.
Für die Beantragung müssen sowohl eine Teilnahmeerklärung und ein Antragsformular für den entsprechenden Versorgungssektor eingereicht werden.
Zudem werden bei der Bantragung von Schulungen die entsprechenden Nachweise/ Zertifikate für den Arzt und das nichtärztliche Personal benötigt.
Nachweise für die Aufrechterhaltung der Genehmigung
Koordinierenden/ qualifizierter Versorgungssektor
mindestens einmal jährlich Teilnahme an Asthma-spezifischen zertifizierten Fortbildungen und regelmäßige Teilnahme an Asthma-spezifischen strukturierten Qualitätszirkeln mit Haus- und Fachärzten -> Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Hinweis
Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:
Ihre Ansprechpartner
Team DMP/Diabetes/Substitution
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Weiterführende Informationen zum DMP-Prozedere (DMP FAQ)
www.kvsachsen.de > Praxen > Praxisorganisation > Besondere Versorgungsformen > DMP