Abrechnungsfähige Leistung
Siehe Vertrag oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen
Antragsberechtigt sind folgende Ärzte
Hausärzte im koordinierenden Versorgungssektor
Internisten mit kardiologischer Qualifikation im qualifizierten Versorgungssektor
Voraussetzungen
koordinierenden Versorgungssektor
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für InnereMedizin (hausärztlich tätig)
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte
Qualifizierter Versorgungssektor
Kardiologisch qualifizierter fachärztlich tätiger Internist
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie zur nicht-invasiven Diagnostik und Therapie der KHK
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiv kardiologischer Leistungen (Nachweis Genehmigung Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen)
Kardiologe mit der Möglichkeit zur Abklärung von Indikationen für spezielleinterventionelle
Maßnahmen sowie zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (Nachweis Genehmigung der GOP 13552 EBM)
koordinierenden Versorgungssektor
Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
EKG
Belastungs-EKG (bei Eigenleistung sind weitere Vorgaben gemäß Leitlinien der Ergometrie zu beachten)
Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann (z. B. Fettstoffwechselwerte, Markerproteine)
Qualifizierter Versorgungssektor
Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
24-Stunden-Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
Qualitätsgesicherte EKG-Durchführung
Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie
Echokardiografie unter Berücksichtigung der Qualitätsleitlinien in der Echokardiografie in Bezug auf die Ausstattung und den Nachweis der Befähigung zur Durchführung der Echokardiografie gegenüber der KV Sachsen
Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann
- Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax (ggf. per Auftragsleistung)
- Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators ggf. per Auftragsleistung
Patientenschulungen
Der Leistungserbringer und das nichtärztliche Personal haben die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der Schulung qualifiziert gegenüber der KVS - persönlich oder durch angestellte Ärzte - nachzuweisen.
Folgende Schulungen sind im Rahmen des DMP KHK möglich:
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie
SPOG Schulungs- und Behandlungsprogramm für Patienten mit oraler Gerinnungshemmung (Die Teilnahme an einem SPOG-Seminar ist inkl. eines ASA Zertifikats ist nachzuweisen)
Zudem müssen vorgehalten werden:
ein separater Schulungsraum für Einzel- bzw. Gruppenschulungen
Curricula und Medien der entsprechenden Schulung
Bei der Durchführung eines Belastungs-EKG´s ist zu beachten:
Der Einsatz von ausgebildetem Personal für das sorgfältige Anlegen und eine qualitätsgesicherte EKG-Registrierung
Die ständige Anwesenheit eines Arztes (dieser muss über adäquate EKG-Kenntnisse verfügen und den Patienten in Notfällen versorgen können)
Das Erstellen eines standardisierten Protokolls) während der gesamten Untersuchung
Hinweise
Quartalsweise oder halbjährlich sind indikationsbezogene eDokumentationen zu erstellen.
Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle
per E-Mail: DMP-Sachsen@dmpservices.de
ODER
per KV-Connect
Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:
Hotline: 0951 3093961
Die Daten werden halbjährlich ausgewertet und in Form von Arzfeedbackberichten im Mitgliederportal der KV Sachsen zur Verfügung gestellt.
Für die Beantragung müssen sowohl eine Teilnahmeerklärung und ein Antragsformular für den entsprechenden Versorgungssektor eingereicht werden.
Zudem werden bei der Bantragung von Schulungen die entsprechenden Nachweise/Zertifikate für den Arzt und das nichtärztliche Personal benötigt.
Nachweise für die Aufrechterhaltung der Genehmigung
koordinierenden Versorgungssektor
KHK-spezifische Fortbildung, z. B. im Rahmen des Fortbildungszertifikates der Sächsischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Sächsischen Landesärztekammer oder durch anerkannte Qualitätszirkel mindestens einmal jährlich -> Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme
qualifizierten Versorgungssektor
KHK-spezifische Fortbildung, mindestens einmal jährlich -> Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Hinweis
Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:
Ihre Ansprechpartner
Team DMP/Diabetes/Substitution
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Weiterführende Informationen zum DMP-Prozedere (DMP FAQ)
www.kvsachsen.de > Praxen > Praxisorganisation > Besondere Versorgungsformen > DMP