Mit der Abgabe der Abrechnung ist eine Erklärung zur Abrechnung als Pflichtdokument einzureichen. Mit dieser wird die Richtigkeit der Abrechnung bestätigt und die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten erklärt.

Die Erklärung zur Abrechnung ist, sofern sie nicht online signiert wird, in Papierform bis zum 15. Kalendertag des dem Leistungsquartal folgenden Monats bei der KV Sachsen einzureichen. Die für die KV Sachsen aktuelle Version der Erklärung zur Abrechnung finden Sie unter "Dokumente".

  • Erfolgt keine Einreichung, ist eine Auszahlung des Honorars nicht möglich.

  • Die Erklärung zur Abrechnung ist mit der Unterschrift und dem Stempel des Vertragsarztes bzw. des Therapeuten zu versehen. Sofern in einer Praxis mehrere unterschriftsberechtigte Ärzte tätig sind, ist die Unterschrift eines unterschriftsberechtigten Arztes ausreichend.

  • Wird die Online-Abgabe der Quartalsabrechnung über das Mitgliederportal der KV Sachsen genutzt, besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Abrechnung“ elektronisch einzureichen. Durch Setzen einer Markierung im Mitgliederportal wird bestätigt, dass die auf der Erklärung zur Abrechnung enthaltenen Angaben gelesen wurden und akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass das Kontrollkästchen nur bei Unterschriftsberechtigten angezeigt wird. Bei der Abrechnungseinreichung durch angestellte Ärzte, über den Mitarbeiterzugang und bei Nicht-Arzt-Nutzern (z. B. Sammeleinreichern) kann die Erklärung zur Abrechnung bei der Einreichung nicht bestätigt werden. Für diesen Personenkreis besteht jedoch die Möglichkeit, die Abrechnung online einzureichen, ohne diese zu kennzeichnen. Die Erklärung zur Abrechnung kann dann im Nachgang bis zum 15. des jeweils ersten Quartalsmonats durch einen Berechtigten gekennzeichnet und abgegeben werden.

Sofern in einer Praxis mehrere unterschriftsberechtigte Ärzte tätig sind, ist die Bestätigung eines unterschriftsberechtigten Arztes ausreichend.

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Fachbereich Leistungsabrechnung