Vertragsärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten benötigen in Ihrer Praxis die verschiedensten Muster und Vordrucke. Die Gestaltung vieler dieser Vordrucke ist ebenso wie deren Verwendung bundesweit einheitlich geregelt.

Sie haben die Möglichkeit, neben der konventionellen Bedruckung und der Blankoformularbedruckung in einigen Fällen auch digitale Vordrucke zu nutzen.

Beachten Sie bitte die Informationen zu aktuellen Änderungen der Vordrucke in den KVS-Mitteilungen und auf unserer Homepage unter Aktuelle Informationen.

Hinweise für Ärzte in Weiterbildung

Zu empfehlen ist ein Namensstempel für die Ausstellung von Rezepten und Verordnungen durch Ärzte in Weiterbildung. Zusätzlich zum eigenen Namen sollte (mangels vorhandener Facharztbezeichnung) die Bezeichnung “Arzt/Ärztin in Weiterbildung” oder nur “Arzt/Ärztin” angegeben werden. Grundsätzlich ist die Ausstellung von Rezepten, Überweisungen und Kassenvordrucken durch Ärzte in Weiterbildung möglich und wird durch diese unterschrieben. Hierbei ist LANR und Vertragsarztstempel des Vertragsarztes zu verwenden. Für eine bessere Zuordnung der Signatur kann zusätzlich der Namenstempel des Arztes in Weiterbildung verwendet werden. Anderenfalls muss händisch der Vorname, Name, Bezeichnung des Arztes in Weiterbildung notiert werden.

Was tun bei Diebstahl von Rezeptformularen?

Sollten Sie bemerken, dass Rezeptformulare gestohlen, manipuliert oder missbräuchlich verwendet worden sind, informieren Sie bitte umgehend nachfolgend benannte Stellen:

  • Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle

  • Meldung bei der KV Sachsen

  • Meldung bei Ihrer Haftpflichtversicherung

  • Bei BtM-Rezepten: Meldung an die Bundesopiumstelle

Wir empfehlen Ihnen zudem, auch die Apotheken vor Ort sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen im Umkreis zu informieren.

Ihre Ansprechpartner

Ressort Vertragsärztliche Versorgung

Fachbereich Beratung

Die Übersicht der regionalen Ansprechpartner finden Sie hier.