Am 11. Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Mit dem Gesetz soll vor allem dieTerminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten beschleunigt werden. Diesbezüglich ist es erforderlich die Terminservicestelle (TSS) auszubauen.

Durch die KV Sachsen wird bereits seit November 2014 die TSS betrieben und auf Basis der Bestimmungen des §75 SGB V sowie der Anlage 28 des Bundesmantelvertrages-Ärzte fortgeführt.

Im Rahmen der Terminvermittlung durch die TSS sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Insbesondere Fachärzte für Augenheilkunde, Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Psychiatrie, Haus- und Kinderärzte sowie Psychotherapeuten bitten wir aufgrund der zahlreichen Terminanfragen um Unterstützung bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Bitte prüfen Sie, ob zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten in Ihrer Praxis bestehen und melden uns diese freien Termine über die Plattform eTerminservice (eTS).

Bitte prüfen Sie zudem, ob Sie der TSS kurzfristige Termine für dringende Patientenkontakte bereitstellen können – unberührt vom regulären Terminmanagement Ihrer Praxis. Die für Patienten im Rahmen einer Terminvermittlung erbrachten Leistungen werden Ihnen, bei Kennzeichnung durch Ihr Praxisverwaltungssystem extrabudgetär vergütet.  Zu beachten ist, dass dies mit einer gleichzeitigen Bereinigung einhergeht.

Ab dem 1. September 2019 erhalten Sie außerdem gemäß TSVG Zuschläge auf die Grund- bzw. Versichertenpauschalen von bis zu 50 Prozent in Abhängigkeit des Zeitraumes zwischen Vermittlungsanfrage und Realisierung des vermittelten Termins.

Aktuelle Informationen

Die Änderungen im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 1. Januar 2023 finden Sie hier.

Ausführliche Infomationen rund um den 116117 Terminservice und eine Anleitung zur Nutzung sowie Anwendungsbeispiele und Erklärvideos zur Unterstützung für Sie und Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung
https://praxis.116117-termine.de/hilfe

Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie weiterführende Informationen rund um den 116117 Terminservice stehen Ihnen zur Verfügung
https://praxis.116117-termine.de/faq

Bei fachlichen Fragen rund um die Themen eTerminservice, Vermittlungscode und Terminmeldung wenden Sie sich bitte an den 116117 Terminservice Support:

Montag bis Donnerstag:    08:00 – 17:00 Uhr
Freitag:                              08:00 – 14:00 Uhr

Telefonnummer:                0351 8290-6790

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Versicherte keinen Anspruch haben, auf Verlangen eine als medizinisch dringlich eingestufte Überweisung zu erhalten – auch wenn dies im Einzelfall schwierig ist. Bitte kennzeichnen Sie diese nur bei medizinisch indizierter Notwendigkeit.

Wir möchten uns an dieser Stelle bereits für Ihre Unterstützung bedanken; eine separate Bestätigung/Antwort auf Ihre Terminmitteilung erhalten Sie zweimal täglich automatisiert per E-Mail, sobald ein Termin vergeben oder abgesagt wurde.

Mit dem Terminservice der 116117 können niedergelassene Praxen dokumentieren, wenn Patientinnen und Patienten nicht zum gebuchten Termin kommen.

https://praxis.116117-termine.de/hilfe

 

Ihre Ansprechpartner

116117 Terminservice Support