Abrechnungsfähige Leistung

  • GOP 30810, 30811


Voraussetzungen

Folgende Berufsgruppen dürfen Soziotherapie verordnen

  • Fachärzte für Neurologie

  • Fachärzte für Nervenheilkunde

  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

  • Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie

  • Psychologische Psychotherapeuten

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Für die Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie ist eine Erklärung über eine Kooperation in einem gemeindepsychiatrishen Verbund oder mit vergleichbaren Versorgungsstrukturen Voraussetzung.

Die Soziotherapie-Richtlinie fordert eine enge Zusammenarbeit durch den Verordner von Soziotherapie mit dem soziotherapeutischen Leistungserbringer. Dabei sind regelmäßige Abstimmungen zur Anpassung der Therapie mit dem Patienten und dem Soziotherapeuten erforderlich.

Soziotherapeutische Leistungserbringer werden von den Krankenkassen zur Soziotherapie zugelassen. Eine Liste mit zugelassenen Leistungserbringern in Sachsen finden Sie unter Dokumente.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen Soziotherapie lediglich in therapeutisch begründeten Fällen für Patienten in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs verordnen.


Hinweise

Die Soziotherapie-Richtlinie fordert eine enge Zusammenarbeit durch den Verordner von Soziotherapie mit dem soziotherapeutischen Leistungserbringer. Dabei sind regelmäßige Abstimmungen zur Anpassung der Therapie mit dem Patienten und dem Soziotherapeuten erforderlich.

Soziotherapeutische Leistungserbringer werden von den Krankenkassen zur Soziotherapie zugelassen.

Weiterführende Informationen zur Verordnung von Soziotherapie  - siehe Verordnungen