Abrechnungsfähige Leistung

Siehe Vertrag oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen


Antragsberechtigung

  • Diabetologen für Erwachsene im koordinierenden Versorgungssektor

  • Diabetologische Kinder- und Jugendärzte für Kinder im koordinierenden Versorgungssektor

  • Hausärzte im Einzelfall für Erwachene im koordinierenden Versorgungssektor


Voraussetzungen

koordinierenden Versorgungssektor Erwachsene

bei Patienten mit Insulinpumpentherapie:

  • dauerhafte Behandlung (mindestens seit 12 Monaten) von Patienten mit Insulinpumpentherapie unabhängig vom Diabetestyp

bei der Behandlung von schwangeren Frauen mit Diabtes mellitus Typ 1:

  • regelmäßige Betreuung (mindestens in 2 Quartalen je Kalenderjahr) von schwangeren Patientinnen

  • Zusammenarbeit mit einem geburtshilflichen Zentrum mit angeschlossener Neonatologie

Bei Behandlung des diabetischen Fußsyndroms:

  • ausreichende Erfahrung in der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms

  • Zusammenarbeit mit entsprechenden qualifizierten Fachdisziplinen und -berufen

koordinierenden Versorgungssektor Kinder- und Jugendliche

  • ausreichende Erfahrung in der Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabtes mellitus Typ 1

  • Information der Vertragsunterlagen über Veröffentlichungen im Internet der KV Sachsen

  • regelmäßige Teilnahme an DPV (Diabetespatientenverlaufsdokumentation und landesweites Benchmarkinginstrument)

Koordinierender Hausarztbereich (in Einzelfällen)

  • die enge Kooperation mit einem diabetologisch besonders qualifizierten Arzt ist beim Antrag auf Teilnahme gegenüber der KVS nachzuweisen

Die Schulung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 soll in einer qualifizierten Einrichtung erfolgen. Die Qualifikation der Leistungserbringer muss der Anlage „Patientenschulung“ entsprechen.

Welche Schulungen vereinbart sind finden Sie im Vertrag Anlage 13

 

Koordinierend Erwachsene

  • Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards2

  • 24-Stunden-Blutdruckmessung3

  • Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung im venösen Plasma mit verfügbarer Labormethode zur Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung

  • EKG, Belastungs-EKG

  • Sonographie (Doppler- oder Duplexsonographie)

  • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)

  • Schulungsraum

Bei Behandlung des diabetischen Fußsyndroms:

  • geeignete Räumlichkeiten (z. B. mit Behandlungsstuhl oder – liege und ausreichender Lichtquelle)

  • Voraussetzungen für erforderliche therapeutische Maßnahmen (z. B. steriles Instrumentarium)

  • Photodokumentation

Koordinierend Kinder- und Jugendliche (wie Erwachsene, nur Abweichung aufgeführt)

  • nur EKG   

  • Verbandsmaterial und Möglichkeiten zur sterilen Wundversorgung

  • 24-Stunden-Erreichbarkeit des ärztlichen Personals während der Ersteinstellungsphase

Es müssen geeignete Räumlichkeiten für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms sowie für die Durchfürhung von Schulungen vorhanden sein.

koordinierenden Versorgungssektor Erwachsene/Kinder- und Jugendliche

  • Mindestens eine/n Diabetesberater/in DDG (oder eine vergleichbare DDG-Ausbildung) in Festanstellung und Vollzeitstelle bzw. entsprechende Teilzeitstellen

  • des weiteren Zusammenarbeit mit:

  • Ökotrophologen/Diätassistenten (bei Kindern mit Erfahrung in der Kinderernährung)

  • med. Fußpfleger/Podologen sowie geschultes medizinisches Assistenzpersonal insbesondere mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung (nicht bei Kindern)


Hinweise

Quartalsweise oder halbjährlich sind indikationsbezogene eDokumentationen zu erstellen.

Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle

per E-Mail: DMP-Sachsen@dmpservices.de
    
ODER

per KV-Connect

Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:
Hotline: 0951 3093961

Die Daten werden halbjährlich ausgewertet und in Form von Arzfeedbackberichten im Mitgliederportal der KV Sachsen zur Verfügung gestellt.

Für die Beantragung müssen sowohl eine Teilnahmeerklärung und ein Antragsformular für den entsprechenden Versorgungssektor eingereicht werden.

Nachweise für die Aufrechterhaltung der Genehmigung

koordinierenden Versorgungssektor Erwachsene/Kinder- und Jugendliche

  • regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung, z. B. durch die Deutsche Diabetes-Gesellschaft oder die Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien,

  • mindestens einmal jährlich- mindestens einmal jährliche Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an diabetesspezifischen Fortbildungen
    -> Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme

qualifizierten Versorgungssektor

mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer diabetes-spezifischen Fortbildungsveranstaltung (z.B. durch die DDG oder die Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Hinweis

Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:

https://dmpsysonline.sps-prien.de