Die ambulante medizinische Versorgung zwischen Weihnachten und Neujahr ist durch die sächsischen Arztpraxen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst sichergestellt.

Da nicht jede Erkrankung ein lebensbedrohlicher Notfall ist, der in einer Klinik bzw. in der Notaufnahme behandelt werden muss, können an den regulären Wochentagen zwischen Weihnachten und Silvester die Praxen der niedergelassenen Ärzte aufgesucht werden.

Auch in dieser Zeit ist es möglich, dass Arztpraxen urlaubs- oder krankheitsbedingt schließen oder veränderte Öffnungszeiten haben. Patienten können sich vor Ort in den Praxen oder telefonisch dazu informieren. Einen generellen Überblick über die sächsischen Arztpraxen mit Kontaktdaten bietet die Arztsuche auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen):

https://asu.kvs-sachsen.de/arztsuche/

Wenn die Arztpraxen an den Feiertagen zu Weihnachten und zum Jahreswechsel geschlossen haben, stehen den Patienten für die Behandlung akuter Erkrankungen (z. B. Erkältung mit Fieber, Hals- und Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Harnwegsinfekt) die von der KV Sachsen betriebenen Bereitschaftspraxen sowie der ärztliche Hausbesuchsdienst zur Verfügung.

Bereitschaftspraxen:

Eine Übersicht aller Bereitschaftspraxen in den Regionen mit aktuellen Öffnungszeiten – auch bei kurzfristigen Änderungen – sowie die Adressen aller Standorte sind auf dieser Internetseite hinterlegt:

https://bereitschaftspraxen.116117.de/#/

Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, weisen wir darauf hin, dass die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit sind.

Vermittlung von Hausbesuchen:

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist u. a. zur Vermittlung von Hausbesuchen am 24. und 31. Dezember 2022 sowie an den Feiertagen und am Wochenende zu folgenden Zeiten unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar:

  • 07:00 bis 07:00 Uhr des Folgetages

Weitere Informationen zum Patientenservice 116117 sind hier zu finden:

https://www.116117.de

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst zuständig.

Der Rettungsdienst ist erreichbar unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112.

Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. med. Klaus Heckemann, selbst niedergelassener Arzt: „Auch in diesem Jahr zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel werden die niedergelassenen Ärzte im Bereitschaftsdienst und in ihren Praxen eine flächendeckende ambulante Versorgung in Sachsen gewährleisten. In den vergangenen Jahren konnte dies mit der Belastungsprobe der Corona-Pandemie unter Beweis gestellt werden. Unser Dank und unsere höchste Anerkennung gilt all diesen engagierten Ärzten und ihren Mitarbeitern.“

 

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen