Verlängerung der pandemiebedingten Ausgleichs- und Fördermaßnahmen bis zum Ende der Pandemie

Für die Honorarverteilung ab dem 1. Januar 2021 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen. Diese Veröffentlichung erfolgte am 10. Dezember 2020.

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                                            Vertragspartner und Honorarverteilung/ue