Die aktuelle Anordnung von Zulassungsbeschränkungen des Landesausschusses vom 30.04.2024 wurde mit Veröffentlichung im Internet am 02.05.2024 wirksam. Die Frist zur Bewerbung auf offene Stellen endet somit am 27.06.2024.
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs.1 und Abs.3 SGB V
Bekanntmachungen