Für die Honorarverteilung ab dem 1. Januar 2020 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen im Umlaufverfahren (Ausfertigung am 2. September 2020) beschlossen. Diese Veröffentlichung erfolgte am 17. September 2020.
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Vertragspartner und Honorarverteilung/ue