ür die Honorarverteilung ab dem 1. Oktober 2020 wird die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen im Umlaufverfahren beschließen. Diese Veröffentlichung erfolgte am 29. September 2020.

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                                                   Vertragspartner und Honorarverteilung/ue