Die AOK PLUS und die KV Sachsen haben sich im gegenseitigen Ein­vernehmen auf die Beendigung des gemeinsamen Modellvorhabens zum elektronischen Impfpass (eImpfpass) mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 verständigt. Demnach sind Leistungen nach dieser Modellvereinba­rung ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr berechnungsfähig.

Unter Beachtung der auf Bundesebene vorgesehenen Strukturen stimmt die KV Sachsen mit der AOK PLUS darin überein, dass Doppelstrukturen bzw. Doppelfinanzierungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung vermieden werden sollten. Die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen, ist seit 1. Januar 2022 verpflichtend vorzuhalten.

Nach Mitteilung der gematik ist die elektronische Impfdokumentation in der ePA erst ab der Stufe 2.0 möglich. In der ePA 2.0 können nun auch Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder und Zahnbonusheft elektronisch gespeichert werden. Ärzte können erst mit entsprechend für die ePA 2.0 zertifizierten Updates für die TI-Konnektoren und Praxisverwaltungs­systeme die Dokumentation der Impfungen in der ePA vornehmen. Der Rollout der ePA 2.0 erfolgt seit März 2022, noch nicht alle Anbieter haben entsprechende Zertifizierungen erreicht.

Die AOK PLUS wird ihre Teilnehmer am eImpfpass motivieren, die ePA zu aktivieren. Die qualifizierten Daten der elmpfpässe werden dann im Laufe des Jahres 2022 vom elmpfpass-Server in die jeweilige ePA der AOK PLUS-Versicherten transferiert.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Telematikinfrastruktur > ePA

www.kbv.de > Telematikinfrastruktur/Anwendungen

 – Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –