Förderung von Ärzten in Weiterbildung nach § 75 a SGB V für ausgewählte fachärztliche Fachgebiete

Grundlage ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen KBV, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

>> Zum Jahreskontingent 2021 <<

Zum Stand 01.04.2021 war das Jahreskontingent für 2021 vollständig belegt. Zwischenzeitlich sind Stellen wieder frei geworden.

Diese werden zum 01.10.2021 mit einer zweiwöchigen Bewerbungsfrist neu ausgeschrieben.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung vom 01.10.2021 bis 15.10.2021.

Bitte beachten Sie die Details der Ausschreibung im Dokument

Entscheidend ist das Datum des vollständigen Antrags. Bitte nehmen Sie dazu ausschließlich das Antragsformular unter Dokumente „Beschäftigung und Förderung Weiterbildung ausgewählte FG“.

Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zur Antragstellung im Dokument

Festlegung der fachärztlichen Fachgebiete nach § 75a SGB V in Sachsen:

  • Augenheilkunde

  • Kinder- und Jugendmedizin

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

  • Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie

  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie

  • Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen (Phoniater)

  • Fachärzte für Urologie

Höhe des Förderbetrags in den eben aufgelisteten fachärztlichen Fachgebiete: 5.000 Euro pro Monat

Für weitere Informationen:

Für Praxen > Für Praxiseinsteiger > Weiterbildungsmöglichkeiten

Dokumente und Downloads:

Durchführungbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung

Beschäftigung und Förderung Weiterbildung ausgewählte FG

Sicherstellung/vs