Förderung von Ärzten in Weiterbildung nach § 75 a SGB V für ausgewählte fachärztliche Fachgebiete
Grundlage ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen KBV, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
>> Zum Jahreskontingent 2021 <<
Zum Stand 01.04.2021 war das Jahreskontingent für 2021 vollständig belegt. Zwischenzeitlich sind Stellen wieder frei geworden.
Diese werden zum 01.10.2021 mit einer zweiwöchigen Bewerbungsfrist neu ausgeschrieben.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung vom 01.10.2021 bis 15.10.2021.
Bitte beachten Sie die Details der Ausschreibung im Dokument
Entscheidend ist das Datum des vollständigen Antrags. Bitte nehmen Sie dazu ausschließlich das Antragsformular unter Dokumente „Beschäftigung und Förderung Weiterbildung ausgewählte FG“.
Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zur Antragstellung im Dokument
Festlegung der fachärztlichen Fachgebiete nach § 75a SGB V in Sachsen:
Augenheilkunde
Kinder- und Jugendmedizin
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie
Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen (Phoniater)
Fachärzte für Urologie
Höhe des Förderbetrags in den eben aufgelisteten fachärztlichen Fachgebiete: 5.000 Euro pro Monat
Für weitere Informationen:
Für Praxen > Für Praxiseinsteiger > Weiterbildungsmöglichkeiten
Dokumente und Downloads:
Durchführungbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung
Beschäftigung und Förderung Weiterbildung ausgewählte FG
Sicherstellung/vs