Honorarverteilungsregelungen beschlossen
Für die Honorarverteilung ab dem 1. Juli 2023 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen.
Hauptabteilung Vertragspartner und Honorarverteilung/ue