Für die Honorarverteilung ab dem 1. Januar 2022 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen. (Veröffentlichung zum 21. Dezember 2021)

HVM ab 1. Januar 2022

               Hautpabteilung Vertragspartner und Honorarverteilung/ue