Für die Honorarverteilung ab dem 1. Juli 2019 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen.

  Link zu HVM ab 1. Juli 2019


                                                                     Vertragspartner und Honorarverteilung/en