Für die Honorarverteilung ab dem 1. Oktober 2022 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen. (Veröffentlichung zum 29. September 2022)

Beschluss der VV zum HVM