Bildung eines Strukturfonds durch KV Sachsen
Die KV Sachsen hat gem. § 105 Abs. la SGB V einen Strukturfonds gebildet, für den jahresweise mindestens 0,1 Prozent und maximal 0,2 Prozent der nach § 87 a Absatz 3 Satz 1 SGB V vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bereitgestellt werden.
Von Seiten der Krankenkassen mit Versicherten in Sachsen fließt ein Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds ein. Der Strukturfonds dient der Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung
Im Jahr 2022 wurden jeweils 0,2 % der MGV von der KV Sachsen und den Krankenkassen in den Strukturfonds bereitgestellt.
Der Jahresbericht informiert zur Verwendung der Mittel des Strukturfonds im Jahr 2022.
RVVG/Ha