Seit 1. Mai 2010 besteht der Vertrag nach § 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) zwischen BIG direkt gesund und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (der auch die KV Sachsen angehört).

Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung musste der Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Anpassungen wurden in der 2. Änderungsvereinbarung vereinbart und enthalten folgende Regelungen:

Es wurde ein Teilnahmeverfahren für die Versicherten aufgenommen. Interessierte Versicherte können sich an die BIG direkt gesund wenden und erhalten von der BIG direkt gesund eine Versicherteninformation (Anlage 6), ein Informationsblatt für Versicherte zur Datenerhebung und zum Datenschutz (Anlage 7) sowie die Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 5). Damit erklären die Versicherten ihre Teilnahme direkt gegenüber der BIG direkt gesund und erhalten von der Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben (Anlage 1) sowie zur Weitergabe an den behandelnden Arzt die Versandunterlagen für die Übermittlung des Abstrichs an das Labor sowie eine Arztinformation (Anlage 2).

Die Anlagen 1 (Begrüßungsschreiben), 2 (Arztinformation), und 3 (Labor-Anforderungsschein) wurden überarbeitet sowie die Anlagen 5, 6, und 7 neu in den Vertrag aufgenommen.

Für die Verwendung der bisherigen Vordrucke gilt eine Übergangsfrist bis 01.07.2019.
Die 2. Änderungsvereinbarung kann auf der Internetpräsenz der KV Sachsen eingesehen werden:

Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A - Z > Buchstabe „I“

Vertragspartner und Honorarverteilung/isch