Gem. § 7 Nr. 6 HVM verlängert der Vorstand der KV Sachsen die Geltung der pandemiebedingten Förderungen (§§ 11b, d und f HVM in der Fassung 19. Mai 2021) mit Wirkung zum 1. Februar 2022 bis einschließlich 28. Februar 2022.
Telefonische Erreichbarkeit des IT-Supports temporär eingeschränkt
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