Der Vertrag zwischen der KV Sachsen und der HEK – Hanseatische Krankenkasse über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens wird mit Wirkung zum 1. April 2020 angepasst.

Durch den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses wird die Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie als fakultativer Leistungsinhalt in den Leistungsumfang der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie aufgenommen. Durch Aufnahme dieses Vertragsinhaltes in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen wird die entsprechende Bestimmung des Vertrages unwirksam.

Somit ist der bisherige Inhalt des Vertrages für eine ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie im Zusammenhang mit der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte der HEK ab dem Alter von 35 Jahren nicht mehr wirksam.

Für die erweiterten Leistungen für Versicherte der HEK ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres bleibt die bisherige vertragliche Regelung bestehen.

Das Nähere dazu kann der 5. Änderungsvereinbarung zum Vertrag, in Kraft mit Wirkung zum 1. April 2020, auf der Homepage der KV Sachsen unter der Rubrik:

Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A - Z > Hautkrebsvorsorge HEK entnommen werden.


                                                                     Vertragspartner und Honorarverteilung/mey