Die Änderung der Gesetzesgrundlage ab 1. Oktober 2021 betreffen Verträge der IKK classic und der BKK Securvita.

Der Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie wird wie folgt geändert:

Der Vertrag beruht statt bislang auf § 73c SGB V a. F. nunmehr auf § 140a SGB V.

Die Gesetzesgrundlage des Vertrags wird entsprechend der Forderung des Gesetzgebers zur Ersetzung oder Beendigung der Verträge, die noch auf § 73c SGB V a. F. beruhen, durch das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GPVG) ohne weitergehende inhaltliche Änderungen angepasst. Dazu wurden einige Paragrafen neu gefasst. Bitte beachten Sie, dass die Anlage 1 „Teilnahme Vertragsarzt“ und die Anlage 2 „Teilnahmeerklärung Versicherter“ ersetzt wurden.

Die übrigen Regelungen bleiben unberührt.

Das Nähere zur Durchführung der Teilnahme des Versicherten regelt die jeweilige Krankenkasse in ihrer Satzung.

Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in Kraft.