Die KV Sachsen ist verpflichtet, Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln hindeuten.

Die KV Sachsen ist verpflichtet, Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KV hindeuten. Dafür gibt es eine eigene organisatorische Einheit innerhalb der KV Sachsen.

Ergeben hausinterne Prüfungen, dass ein Verdacht auf Abrechnungsbetrug besteht, erfolgt nach gesetzlicher Maßgabe eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft. In zwei Fällen kam es, aufgrund einer solchen Meldung, kürzlich zu Entscheidungen:

1. Fall

Bereits im Juli 2016 erhielt die zuständige Stelle in Bezug auf einen Leipziger Orthopäden den Hinweis, dass dieser eine Gebührenordnungspositionen (GOP) auffällig häufig ansetzt. Ein weiterer Hinweis, den Arzt betreffend, erreichte die KV Sachsen im August 2017 seitens einer Krankenkasse in Form einer Patientenbeschwerde, worin abgerechnete Leistungen als nicht erbracht reklamiert wurden.

In beiden Fällen war die Abrechnung von GOPen im Zusammenhang mit der Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation (TENS) auffällig. Die KV Sachsen leitete jeweils Prüfungen ein, die schließlich dazu führten, dass sich der Verdacht bezüglich der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen erhärtete.

Der Vorstand beantragte aufgrund der Ermittlungsergebnisse die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, welches mit einer Geldbuße i. H. v. 50.000 Euro endete. Darüber hinaus stellte die KV Sachsen Ende 2018 Strafanzeige. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig in Gestalt eines Strafbefehls wurde der betroffene Arzt zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

2. Fall

Im Fall eines Neurologen, der ärztlicher Leiter eines MVZ war, erstattete die KV Sachsen bereits im Jahr 2010 Strafanzeige. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen bestätigten den Verdacht der Falschabrechnungen in mehreren hundert Fällen. Das Hauptverfahren wurde 2020 (sic!) eröffnet. Es gab 90 Verhandlungstage und im Zuge dessen zahlreiche Zeugenvernehmungen. U. a. wurde auch der KV-Vorstand, Herr Dr. Heckemann, mehrfach vorgeladen. Der beschuldigte Arzt hatte sich zwischenzeitlich ins Ausland abgesetzt, konnte aber seitens der Behörden aufgespürt und in U-Haft genommen werden.

Im September 2022 wurde der betroffene Arzt schließlich wegen Falschabrechnung von Leistungen zu Lasten des GKV-Systems in mehreren hundert Fällen vom Landgericht zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Arzt praktizierte bereits seit längerem nicht mehr als Vertragsarzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da der Verurteilte Rechtsmittel eingelegt hast, wird sich der Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung nochmals – möglicherweise um Jahre – verlängern.