Qualitätssicherungsbereiche mit regelmäßigen spezifischen Fortbildungsanforderungen im Jahr 2022
In der letzten Ausgabe der KVS-Mitteilungen informierten wir darüber, wie und wann die Nachweise für die spezifische Fortbildungsverpflichtung für das Prüfjahr 2022 eingereicht werden sollten. Aufgrund von Nachfragen zu den Anforderungen in den einzelnen Qualitätssicherungsbereichen möchten wir Ihnen hierzu eine Übersicht zur Verfügung stellen.
Spezifische Fortbildungsanforderungen im Jahr 2022
Qualitätssicherungsbereich | Regelung zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung | Rechtsgrundlage |
Abklärungskolposkopie | Jährlicher Nachweis der regelmäßigen Teilnahme (mindestens | § 7 Abs.1, Nr. 2 QS-Vereinbarung Abklärungskolposkopie |
Akupunktur | Jährlicher Nachweis von mind. 4 Fallkonferenzen oder Qualitätszirkeln oder Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Thema „chronische Schmerzen“. | § 5 Abs. 1 Nr. 6 QS-Vereinbarung Akupunktur |
Botox Blasenfunktions-störungen | Jährlicher Nachweis über Teilnahme an von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 CME-Punkten. | Beschluss des Bewertungsausschusses |
Diabetesvereinbarung | Mindestens einmal jährlich diabetes-spezifische Fortbildung z. B. der DDG oder Sächsischer Stoffwechselgesellschaft. | § 3 Diabetesvereinbarung Sachsen |
Diabetisches Fußsyndrom
| Pflichten für Diabetologische Fußambulanzen:
| § 12 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage 9 des Vertrages „Diabetisches Fußsyn-
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DMP Asthma
| Mindestens einmal jährlich zertifizierte Fortbildung zu Asthma und regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln. | Nach § 3 i. V. m. Anlage 1 sowie § 4 i. V. m. Anlage 2 |
DMP Brustkrebs | Mindestens einmal jährlich Brustkrebs-spezifische Fortbildung. | Nach § 3 Abs. 2 in Verbin- |
DMP COPD
| Mindestens einmal jährlich zertifizierte Fortbildung zu COPD und regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkel. | Nach § 3 i. V. m. Anlage 1 sowie § 4 i. V. m. Anlage 2 |
DMP Diabetes Typ 1
| Mindestens einmal jährlich diabetes-spezifische Fortbildung z. B. der DDG oder Sächsischer Stoffwechselgesellschaft, einmal jährliche Fortbildung des Praxispersonals. | Nach § 3 i. V. m. Anlagen |
DMP Diabetes Typ 2 |
Regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung, z. B. durch die Deutsche Diabetes-Gesellschaft oder die Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien, mindestens einmal jährlich mit mindestens 8 Fortbildungspunkten. Mindestens einmal jährliche Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an diabetes-spezifischen Fortbildungen. | § 3 und 4 des Vertrages |
DMP KHK | Mindestens einmal jährliche KHK-spezifische Fortbildung. | Nach § 3 i. V. m. Anlage 1 |
Geriatrie | Regelmäßige Aktualisierung der theoretischen Kenntnisse im Bereich Geriatrie durch Erlangung von zweijährlich 48 Fortbildungspunkten zu altersassoziierten Krankheiten, Syndromen und Versorgungsformen. | § 8 Abs. 1 QS-Vereinba- |
HIV-Aids | Jährlicher Nachweis von 30 Fortbildungspunkten zum Themenkomplex HIV / AIDS, davon 15 Fortbildungspunkte durch interaktive Fortbildungsmaßnahmen. Hierauf sind Fortbildungspunkte von bis zu 6 Qualitszirkeln anrechenbar. | § 10 Abs. 1 Nr. 2 |
HIV-PrEP | Jährlicher Nachweis von 8 Fortbildungspunkten im Bereich HIV / Aids und PrEP, davon mind. 4 durch präsenzpflichtige Fortbildungsmaßnahmen. Hinweis: Bei Vorliegen auch der Genehmigung HIV-Aids sind | § 5 Abs. 4 Vereinbarung |
Homöopathie (AOK Plus) | Regelmäßige Teilnahme an anerkannten homöopathischen Fortbildungen (bspw. homöopathische Qualitätszirkel) in einem Mindestumfang von 100 CME-Punkten in 5 Jahren, wobei mit der Teilnahme an Qualitätszirkeln maximal 75 Punkte der geforderten Homöopathiefortbildung erworben werden darf. Die Fortbildungen / Qualitätszirkel müssen sich inhaltlich auf die Einzelhomöopathie beziehen. Hat der teilnehmende Vertragsarzt ein gültiges Diplom des DZVhÄ, so gilt die Vorlage des Diploms als Nachweis. Erst nach dem Ablaufdatum des Diploms gelten die beschriebenen Fortbildungsregelungen. | § 5 des Vertrages Homöopathievertrag |
Homöopathie (BKK Securvita) | Regelmäßige Teilnahme an anerkannten homöopathischen Fortbildungen (bspw. Qualitätszirkeln) in einem Mindestumfang von 100 CME-Punkten in 5 Jahren, wobei mit der Teilnahme an Qualitätszirkeln maximal 75 Punkte der geforderten Homöopathiefortbildung erworben werden darf. Die Fortbildungen / Qualitätszirkel müssen sich inhaltlich auf die Einzelhomöopathie beziehen. Hat der teilnehmende Vertragsarzt ein gültiges Diplom des DZVhÄ, so gilt die Vorlage des Diploms als Nachweis. Erst nach dem Ablaufdatum des Diploms gelten die beschriebenen Fortbildungsregelungen. | § 4 des Vertrages zur Versorgung mit klassi- |
Homöopathie (IKK classic) | Regelmäßige Teilnahme an anerkannten homöopathischen Fortbildungen (bspw. homöopathische Qualitätszirkeln) in einem Mindestumfang von 100 CME-Punkten in 5 Jahren, wobei mit der Teilnahme an Qualitätszirkeln maximal 75 Punkte der geforderten Homöopathiefortbildung erworben werden darf. Die Fortbildungen / Qualitätszirkel müssen sich inhaltlich auf die Einzelhomöopathie beziehen. Hat der teilnehmende Vertragsarzt ein gültiges Diplom des DZVhÄ, so gilt die Vorlage des Diploms als Nachweis. Erst nach dem Ablaufdatum des Diploms gelten die beschriebenen Fortbildungsregelungen. | § 6 des Vertrages zur Versorgung mit klassi- |
Hörgeräteversorgung | Nachweis theoretischer Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 7 Fortbildungspunkten regelmäßig innerhalb von 2 Jahren. Fortbildungen im Selbststudium sind dabei anzuerkennen. | § 8 Abs. 1 Nr. 2 QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung |
Hörgeräteversorgung | Nachweis theoretischer Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen insbesondere bei Kindern sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 7 Fortbildungspunkten regelmäßig innerhalb von 2 Jahren. Fortbildungen im Selbststudium sind dabei anzuerkennen. | § 8 Abs. 1 Nr. 2 QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung |
HZV (Knappschaft)
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| § 14 Abs. 1, 2 des Vertra-
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Kinderfrüherkennung J2 | Teilnehmende Hausärzte müssen jährlich den Nachweis über 6 Fortbildungspunkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin erbringen. | § 5 Abs. 2 des Vertrages |
Kinderfrüherkennung J2 | Teilnehmende Hausärzte müssen jährlich den Nachweis über 6 Fortbildungspunkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin erbringen. | § 5 Abs. 3 des Vertrages |
Mammographie-Screening | Regelmäßige Teilnahme an einer von der Kooperationsgemeinschaft anerkannten Fortbildungsveranstaltung innerhalb von höchstens 2 Kalenderjahren im Umfang von:
| Versorgung im Rah- |
Onkologie (alle Kassen) | Jährlicher Nachweis von:
| § 9 Abs. 1, 2 und 3 |
Palliativversorgung | Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der palliativ-medizinischen Qualifikation des teilnehmenden Arztes sind regelmäßige palliativmedizinische Fortbildungen im Umfang von 8 Fortbildungspunkten pro Jahr, insbesondere durch die Teilnahme an Qualitätszirkeln oder Fallkonferenzen im Rahmen der Fortbildung nach § 95d SGB V, nachzuweisen. | § 6 Abs. 1b Verein- |
Positronenemissionstomo-graphie (PET) | Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu onkologischen Fragestellungen nachgewiesen durch mindestens 20 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zeitraums von jeweils 24 Monaten. | § 7 QS-Vereinbarung
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Praxisassistentin | Alle drei Jahre ist eine Fortbildung mit mindestens 16 Stunden Dauer, davon mindestens je 8 Stunden Notfallmanagement, inklusive Übungen am Phantom und mindestens je 8 Stunden Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des nicht-ärztlichen Praxisassistenten insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Telemedizin nachzuweisen. | § 7 Abs. 6 Delega- |
Rhythmusimplantat-Kontrolle | Aller 24 Monate Nachweis von mindestens Achtung, Ausnahme aufgrund von Corona-Sonderreglungen: Für den Prüfzeitraum 2019 – 2022 müssen 15 Punkte nachgewiesen werden. Ab dem Prüfjahr 2023 werden die Punkte wieder regulär, wie oben beschrieben, geprüft. | §7 der QS-V Rhythmusimplantat Kontrolle
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Schmerztherapie |
| Zu 1) Gemäß § 5
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Zytologie | Innerhalb von 2 Jahren Nachweis von themenbezogenen Fortbildungen (40 Stunden) für Arzt und Präparatebefunder (auch 20 Stunden durch einrichtungsinterne Fortbildung möglich). | § 9 Abs. 1 und 2 |
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Informationen
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