Formular für die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining (Muster 56) zum 1. Januar 2023 angepasst.

Das Formular für die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining (Muster 56) wird zum 1. Januar 2023 aufgrund von Änderungen der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) angepasst.

Das neue Muster 56 tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft. Im Einzelnen betrifft das Anpassungen in folgenden Bereichen:

  • strukturierte Angabe von ICD-10-Diagnosen

  • erhöhter Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen

  • Liste der Krankheiten mit erweitertem Leistungsumfang für Rehabilitationssport

  • Ausdauer- und Kraftausdauerübungen statt Leichtathletik

  • Rehabilitationssport in Herz- und Herzinsuffizienzgruppen

  • Erst- und Folgeverordnung

  • empfohlene Anzahl Übungseinheiten

  • Abweichung von den Richtwerten zum Umfang der Leistungen

Zu beachten ist, dass die Einführung des neuen Musters 56 zum Stichtag 1. Januar 2023 erfolgt. Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, dürfen bisher verwendete Formulare ab dem ersten Quartal 2023 nicht aufgebraucht werden und Praxen müssen rechtzeitig neue Formulare bei der Vordruck Leitverlag GmbH Freiberg bestellen. Bisher ausgestellte Verordnungen können über den 1. Januar 2023 hinaus genutzt werden. Diese verlieren bis zur Abrechnung der Leistung nicht ihre Gültigkeit.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen > Rehabilitation