Ständige Fortbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit, um die fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend weiterzuentwickeln.

Die kontinuierliche berufsbegleitende Aktualisierung, Festigung und Weiterentwicklung von ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Fähigkeiten und Fertigkeiten gehört zum Selbstverständnis unserer Mitglieder, die für eine besondere Güte und Qualität der Behandlung ihrer Patienten stehen. Neben der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung werden in Qualitätssicherungsvereinbarungen, EBM-Bestimmungen, G-BA-Richtlinien und Verträgen mit Krankenkassen auch spezifische Fortbildungsverpflichtungen gefordert. Die KV Sachsen ist verpflichtet, die Erfüllung dieser Fortbildungsverpflichtungen zu überprüfen.

Ausnahmeregelungen beendet

Für die Prüfjahre 2020 und 2021 hatte es Ausnahmeregelungen für die spezifische Fortbildungsverpflichtung aufgrund von Corona gegeben. Für das Prüfjahr 2022 gelten wieder die normalen gesetzlichen Grundlagen, d.h. es müssen alle geforderten Fortbildungsverpflichtungen nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei mehrjährigen Prüfzeiträumen, die die Coronajahre 2020 und 2021 einschließen, weiterhin die entsprechend reduzierten Anforderungen gelten. Näheres hierzu können Sie der Internetpräsenz der KV Sachsen entnehmen. Dort finden Sie in der tabellarischen Übersicht die gesetzlich geltenden Fortbildungsanforderungen zur Aufrechterhaltung der genehmigungspflichtigen Leistungen.

Die Nachweise zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung sind unaufgefordert bis spätestens zum 31. Januar 2023, bzw. zum 31. März 2023 im Themengebiet Onkologie einzureichen. Hierbei ist unbedingt Folgendes zu beachten:

  • Um die Prüfung möglichst effizient gestalten zu können, bitten wir um Einreichung von übersichtlichen und auf das Notwendige reduzierte Unterlagen.

  • Nur Kopien: Bitte reichen Sie keine Originale ein.

  • Gerne nutzen wir Ihren SLÄK-Kontoauszug.

  • Bei nicht eindeutigen Inhalten: Bitte Programme mit einreichen.

  • Wenn Sie alles fristgerecht und vollständig einreichen, werden Sie von uns nicht gesondert kontaktiert. Wir werden Sie nur anschreiben, wenn Unterlagen unvollständig oder nicht fristgerecht bei uns eingehen.

Die Unterlagen können Sie – je nachdem, welche Bezirksgeschäftsstelle für Sie zuständig ist – an eine der folgenden Mail- oder Postadressen senden.

Adressen für Zusendung der Unterlagen

Chemnitz
qualitaetssicherung.chemnitz@kvsachsen.de
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
PF 11 64
09070 Chemnitz

Dresden
qualitaetssicherung.dresden@kvsachsen.de
Bezirksgeschäftsstelle DresdenPF 10 06 410
01076 Dresden 

Leipzig
qualitaetssicherung.leipzig@kvsachsen.de
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
PF 24 11 52
04331 Leipzig