Ab 1. April 2022 sind unter der Ergotherapie bei den Diagnosegruppen SB3, EN2 und EN3 thermische Anwendungen (Wärme- oder Kältetherapie) zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel verordnungsfähig.

  • SB3: System- und Autoimmunerkrankungen
    z. B. Sklerodermie oder Muskeldystrophie Sklerose

  • EN2: ZNS-Erkrankungen (Rückenmark)/Neuromuskuläre Erkrankungen
    z. B. Querschnittssyndrome oder Multiple Sklerose

  • EN3: Periphere Nervenläsionen/Muskelerkrankungen
    z. B. Plexusparesen oder Polyneuropathien

Eine entsprechende Anpassung des Heilmittel-Kataloges (zweiter Teil der HeilM-RL) ist erfolgt.