Ab 1. April 2022 sind unter der Ergotherapie bei den Diagnosegruppen SB3, EN2 und EN3 thermische Anwendungen (Wärme- oder Kältetherapie) zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel verordnungsfähig.
SB3: System- und Autoimmunerkrankungen
z. B. Sklerodermie oder Muskeldystrophie SkleroseEN2: ZNS-Erkrankungen (Rückenmark)/Neuromuskuläre Erkrankungen
z. B. Querschnittssyndrome oder Multiple SkleroseEN3: Periphere Nervenläsionen / Muskelerkrankungen
z. B. Plexusparesen oder Polyneuropathien
Eine entsprechende Anpassung des Heilmittel-Kataloges (zweiter Teil der HeilM-RL) ist erfolgt.