Probleme durch elektrostatische Entladung beim Einlesen der eGK G2.1 mit dem Kartenterminal Orga 6141 Online - Empfehlungen der KV Sachsen zur Hardwarekonfiguration in den Praxen

Problemstellung

Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Generation 2.1 führt beim Einlesevorgang häufig zu elektrostatischen Entladungen im Kartenterminal Orga 6141 Online, was zu einer Störung der Verbindung zwischen der im Kartenterminal gesteckten SMC-B-Karte (Praxisausweis) und dem Konnektor führen kann. Hierdurch können weder die Patientendaten der eGK ins Praxisverwaltungssystem eingelesen, noch der Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) durchgeführt werden. Durch diese Verbindungsunterbrechung startet i. d. R. bei jeder Entladung das Kartenterminal ab der Firmware 3.8.1 automatisch neu. Meist muss jedoch die SMC-B-Karte dem Konnektor erneut u. a. durch die PIN-Eingabe der SMC-B bekannt gemacht werden. Dieser unzumutbare Zustand belastet die Praxen zusätzlich zu den bereits bestehenden Problemen der Telematikinfrastruktur.

Lösungsansatz der gematik

Von einem Kartenterminalhersteller Worldline Healthcare GmbH wurde für das Orga 6141 Online ein Aufsatz für den Steckplatz der eGK entwickelt, über den beim Stecken der eGK eine vorgelagerte Entladung der eGK 2.1 ermöglicht werden soll. Das Produkt nennt sich „Orga Protect“ und soll laut Aussage des Herstellers ab Anfang Mai 2022 verfügbar sein. Für die Aufnahme in die GKV-Finanzierung konnten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband erst, nachdem das zuständige Bundesschiedsamt die Bereitstellung einer entsprechenden TI-Pauschale beschlossen hatte, einigen. Die Höhe der Pauschale ist noch nicht bekannt, jedoch soll nur ein Aufsatz für ein Kartenterminal je Praxis (z. B. am Empfang) finanziert werden. Begründet wird diese Einschränkung damit, dass die eGK bereits durch das Einlesen am Empfang entladen wird und anschließend störungsfrei in anderen Kartenterminals, z. B. im Behandlungszimmer bei der Erstellung eines Notfalldatensatzes, genutzt werden kann. Ob dieser Aufsatz die bestehenden Entladungsprobleme der eGK 2.1 und des Orga 6141 Online lösen kann, wird der Livebetrieb in den Praxen zeigen.

Aus Sicht der KV Sachsen sollten die Ursachen dieser Problematik zwischen den eGK- und Kartenterminalherstellern geklärt und eine fertige Lösung den Praxen unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen sollen sich nach den ersten Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. der gematik die Praxen entweder eigenständig oder in Abstimmung mit ihren IT-Dienstleistern um die Beschaffung und Installation der Aufsätze kümmern. Außerdem wird die Pauschalenerstattung wahrscheinlich kaum vollständig die Kosten der Problembeseitigung, keinesfalls aber die bereits durch etwaige Ersatzverfahren entstandene Mehrarbeit in den Praxen kompensieren.

Alternativer Lösungsansatz – generelle Empfehlungen zur Hardwarekonfiguration in den Praxen

Bisherige Rückmeldungen aus den Praxen haben gezeigt, dass andere Kartenterminal-Anbieter anscheinend nicht von den Entladungsproblemen der eGK 2.1 betroffen sind. Daher ist aus Sicht der KV Sachsen auch die nachfolgende Umsetzungsvariante vorstellbar, wobei wir dies zum Anlass nehmen, die möglichen Konfigurationen in der Praxis darzustellen.

In den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband konnte sich die KBV beim Bundesschiedsamt mit der Forderung nach der Finanzierung von mindestens einem zusätzlichen stationären Kartenterminal für die Komfortsignatur durchsetzen. Die Komfortsignatur kann u. a. für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) genutzt werden. Je nach Praxisgröße wird ggf. auch mehr als ein zusätzliches Kartenterminal finanziert. Die Regelungen werden derzeit von der KBV in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband erarbeitet.

Die pauschale Finanzierung verlangt übrigens nicht, dass alle finanzierten Geräte auch wirklich angeschafft werden. Praxen können – je nach Bedarf – auch weniger oder mehr Geräte nutzen.

Ein stationäres Kartenterminal (bzw. ein in die Tastatur integriertes Kartenterminal) besitzt immer vier funktionell gleiche Eingänge (Slots). Zwei davon sind für SIM-Karten, die beiden anderen sind zum Einstecken von Karten im Scheckkartenformat geeignet. In einem der SIM-Karten-Slots steckt generell die Gerätekarte des Kartenterminals (SMC-KT), der zweite ist für den Praxisausweis (SMC-B-Karte) vorgesehen. Zumindest der Slot für das Kartenterminal (SMC-KT), aber in der Regel auch der für den Praxisausweis (SMC-B-Karte) sind nach der Installation durch ein Siegel unzugänglich gemacht, da hier nur alle fünf Jahre ein Tausch aus Sicherheitsgründen vorgesehen ist. Die beiden anderen Slots sind für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten und für den elektronischen Heilberufsausweis des Arztes oder Psychotherapeuten (eHBA) vorgesehen. Im Falle des Betreibens mehrerer Kartenterminals muss in jedem Terminal eine SMC-KT eingesteckt sein. In welchem Terminal der Praxisausweis, der nur einmal vorhanden ist, eingesteckt wird, ist unmaßgeblich. Weitere Informationen zur SMC-KT erhalten Sie im folgenden Artikel „Tausch erster TI-Komponenten ab September 2022“.

Entgegen der uns bekannt gewordenen Aussagen mancher Softwarebetreuer ist es in keinem Fall erforderlich, ein (zusätzliches) Kartenterminal direkt im Sprechzimmer vorzuhalten.

Es besteht also nun die Möglichkeit, das bisher am Empfang eingesetzte stationäre Kartenterminal an einem vor dem Patientenzugriff sicheren Ort (am besten in unmittelbarer Nähe zum Server / Konnektor positioniert) aufzustellen. In diesem Terminal können Sie dann die SMC-KT (Gerätekarte des Kartenterminals) und die SMC-B (Praxisausweis) belassen sowie einen eHBA in den originären eHBA-Slot stecken. Bei Praxen mit mehr als einem Arzt kann in den eGK-Slot ein weiterer eHBA gesteckt werden. Wie die Konfiguration in typischen Fällen dann aussehen kann, ist im Folgenden dargestellt.

Beispielkonstellationen

  1. Praxis mit einem Arzt

Anzahl Kartenterminals

Eingesetzte Karten

Karten-Slots
für

Aufstellort geschützter Bereich (KT 1)

Aufstellort

Empfang

(KT 2)

2

SMC-KT

SIM-Karte

SMC-KT (1)

SMC-KT (2)

SMC-B

SIM-Karte

SMC-B

eHBA

Scheckkartenformat

eHBA

eGK

Scheckkartenformat

eGK

  1. Praxis mit zwei Ärzten

Anzahl Kartenterminals

Eingesetzte Karten

Karten-Slots
für

Aufstellort geschützter Bereich (KT 1)

Aufstellort

Empfang

(KT 2)

2

SMC-KT

SIM-Karte

SMC-KT (1)

SMC-KT (2)

SMC-B

SIM-Karte

SMC-B

eHBA (1)

Scheckkartenformat

eHBA (1)

eHBA (2)

Scheckkartenformat

eHBA (2)

 

eGK

Scheckkartenformat

 

eGK

  1. Praxis mit drei Ärzten

Anzahl Kartenterminals

Eingesetzte Karten

Karten-Slots
für

Aufstellort geschützter Bereich (KT 1)

Aufstellort geschützter Bereich (KT 2)

Aufstellort

Empfang

(KT 3)

3

SMC-KT

SIM-Karte

SMC-KT (1)

SMC-KT (2)

SMC-KT (3)

SMC-B

SIM-Karte

SMC-B

eHBA (1)

Scheckkartenformat

eHBA (1)

 

eHBA (2)

Scheckkartenformat

eHBA (2)

 

 

eHBA (3)

Scheckkartenformat

 

eHBA (3)

 

eGK

Scheckkartenformat

 

eGK


Die Anzahl der wie in den Beispielen A bis C platzierten und genutzten Kartenterminals kann entsprechend der Anzahl der Ärzte und verfügbaren Slots hochskaliert werden. Wie oben für die Einzelpraxis bereits dargestellt wurde, kann auch das Kartenterminal am Empfang mit einem eHBA bestückt werden, was dann in bestimmten Konstellationen (z. B. bei der Dreier-Praxis) ein Kartenterminal weniger erforderlich macht. Das Sicherheitsproblem sollte allerdings hier unbedingt beachtet werden.

Über die neue TI-Pauschale für ein zusätzliches Kartenterminal kann ein stationäres oder auch ein Kartenterminal mit Tastatur angeschafft und entsprechend den Praxisabläufen, z. B. am Empfangstresen für das Einlesen der eGK-Karte, platziert werden. Es ist überlegenswert, zumindest für das Kartenterminal, an dem die eGK eingelesen wird, ein Produkt zu wählen, dass nach bisherigem Kenntnisstand nicht das Problem der elektrostatischen Entladung zu haben scheint.

Nutzung der Komfortsignatur

Um die Komfortsignatur nutzen zu können, benötigen Ärzte ein zusätzliches stationäres Kartenterminal, in dem ganztägig (bzw. dauerhaft) der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) gesteckt sein kann. Dieses Kartenterminal muss, wie der Konnektor, an einem gesicherten Platz stehen, der für Patienten nicht zugänglich ist. Unter diesen Voraussetzungen benötigt zukünftig jede Praxis, auch Einzelpraxen, mindestens ein zusätzliches stationäres Kartenterminal. Einzelpraxen, die jedoch auch am Empfang den Zugriff durch Dritte sicher unterbinden können, müssen nicht zwingend ein zweites Kartenterminal für die Komfortsignatur betreiben.

Weiterer Ablauf

Sobald die Rahmenbedingungen, insbesondere die Höhe der Erstattungspauschale und der Ablauf für die Erstattung feststehen, werden wir Sie über unsere Internetpräsenz als auch über die KVS-Mitteilungen zeitnah informieren.