Empfehlungen und Handlungsanleitungen

Problemstellung

Die Komponenten für den Zugang und die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) müssen nach und nach ausgetauscht und durch neue Geräte und Komponenten ersetzt werden. Grund dafür ist der Ablauf der Zertifikate nach einer fünfjährigen Nutzungszeit.

Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Vorschlag u. a. der KBV, die Laufzeit der Konnektoren bis zur Einführung einer softwarebasierten TI 2.0 durch geeignete Maßnahmen zu verlängern als theoretisch möglich angesehen hatte, wurde in der Gesellschafterversammlung der gematik, an der das Bundesministerium für Gesundheit 51 Prozent der Stimmanteile besitzt, der Beschluss für einen vollständigen Tausch der TI-Konnektoren getroffen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass der Tausch unter Abwägung aller Risiken die risikoärmste Variante gewesen sei. Die gematik geht in den kommenden drei Jahren von ca. 130.000 zu tauschenden Konnektoren aus. Dabei wird allein der Tausch der Konnektoren mit einem pauschalen Stückpreis von ca. 1.000 Euro Kosten in Höhe von weiteren 130 Millionen Euro verursachen. Versichertengelder, die wieder nicht der unmittelbaren Patientenversorgung zur Verfügung stehen werden. Außerdem ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Finanzierung nicht 100 Prozent aller für die Ärzte in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten abdeckt, vom zeitlichen Aufwand einmal ganz abgesehen.

Welche Komponenten sind davon betroffen?

  • die gSMC-K = Gerätekarte des Konnektors

Hierbei ist ein vollständiger Gerätetausch zum Laufzeitende der Zertifikate notwendig, da die betreffende Gerätekarte fest im Konnektor verbaut wurde.

  • die gSMC-KT = Gerätekarte der Kartenterminals

Diese Gerätekarte ist in einem der zwei SIM-Karten-Slots des Kartenterminals eingesteckt und mittels eines Siegels erkennbar vor einer Manipulation gesichert. Zum Ablauftermin muss lediglich die Gerätekarte getauscht werden.

  • die SMC-B = Praxisausweis

Der Praxisausweis wurde meist so bestellt, dass dieser bereits kurz vor der Konnektorinstallation in der Praxis vorlag. Daher ist mit einem ähnlichen Laufzeitende dieses Zertifikates wie dem der Gerätekarte des Konnektors zu rechnen.

  • der eHBA = elektronischer Heilberufsausweis

Der eHBA wurde in den meisten Fällen erst im Rahmen der ePA oder der eAU bestellt. Erste Exemplare des eHBA (ab Generation 2) wurden erstmalig im September 2020 ausgegeben, weshalb mit einem Laufzeitende nicht vor 2025 zu rechnen ist.

Wann ist mit dem Austausch erster Komponenten zu rechnen?

Nach Informationen der gematik müssen die ersten Konnektoren der Firma CompuGroup-Medical (KoCoBox MED+) ab September 2022 und die ersten Konnektoren der Firmen Secunet und Rise ab dem II. Quartal 2023 getauscht werden.

Was sollten Sie möglichst zeitnah unternehmen?

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem IT-Praxisbetreuer auf, um zu klären, wie Sie eine Statusübersicht zu den Zertifikatslaufzeiten der einzelnen TI-Komponenten erhalten können. Hierbei benötigen Sie zunächst das Laufzeitende folgender Komponenten:

  • gSMC-K,

  • gSMC-KT und der

  • SMC-B

Die benötigten Informationen sollten durch den Arzt direkt über das Praxisverwaltungssystem (PVS) abrufbar sein, allerdings gibt es hierzu keine verbindliche Vorgabe für die PVS-Hersteller. Bitte wenden Sie sich also erforderlichenfalls an Ihren Softwarebetreiber. Aktuell am größten ist die Gefahr des unbemerkten Ablaufens der Gerätekarte des Konnektors und des Praxisausweises (SMC-B). Ohne den Praxisausweis kann der Konnektor keine Verbindung in die TI aufbauen und ohne die Gerätekarte des Konnektors können die Kartenlesegeräte nicht mit dem Konnektor kommunizieren. Das Ablaufdatum des Konnektors kann evtl. auch (leider wohl nur bei den neueren Geräten) auf einem Aufkleber auf der Konnektorbox gefunden werden.

Kostenerstattung

Leider können wir zum heutigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zur Refinanzierung der neu anzuschaffenden Konnektoren geben. Bisher wurde für die Erstausstattung der Konnektorboxen ein Fixbetrag von 1.014 Euro erstattet.

Die KBV befindet sich bereits mit dem GKV-Spitzenverband in den Finanzierungsverhandlungen für den Konnektortausch. Hierbei fordert die KBV eine vollumfängliche Finanzierung der mit dem Konnektortausch verbundenen Kosten durch die Krankenkassen.

Allerdings ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit davon auszugehen, dass nicht in jedem Fall die Verkaufpreise den verhandelten Pauschalen entsprechen werden, möglicherweise kommen auch noch Kosten der Installation hinzu.

Bitte bestellen Sie rechtzeitig die benötigten TI-Komponenten!

Stimmen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister einen Zeitplan zu den einzelnen Komponenten für die Bestellung und Installation ab, um die Verfügbarkeit der TI und damit die Arbeitsfähigkeit Ihrer Praxis zu erhalten.

Weiterer Ablauf

Sobald die Rahmenbedingungen, u. a. wie die der Höhe der Pauschalen und der Ablauf für die Erstattung feststehen, werden wir Sie über unsere Internetpräsenz als auch über die KVS-Mitteilungen zeitnah informieren.