Per Stichtagsregelung erfolgt zum 1. Juli 2022 die Einführung eines angepassten Muster 61 zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation.

Per Stichtagsregelung erfolgt zum 1. Juli 2022 die Einführung eines angepassten Muster 61 zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation. Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, verlieren die jetzigen Formulare ab dem 3. Quartal 2022 ihre Gültigkeit!

Die neuen Formulare sollten daher rechtzeitig bei der Vordruck Leitverlag GmbH bestellt werden. Den Softwareherstellern wird zeitgleich das Muster 61 zur Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt. Die Aktualisierungen umfassen vorrangig die geriatrische Rehabilitation sowie die neuen, gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen des Versicherten.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Angabe von geriatrietypischen Diagnosen

  • Angaben zu Funktionstests bezüglich der geriatrischen Rehabilitationsbedürftigkeit

  • Ankreuzfeld für Zuweisungsempfehlung in eine geriatrische Rehabilitation

  • Zusammenfassung der Angaben über bisherige Interventionen und Maßnahmen

  • Neuer Formularteil E für Einwilligungserklärungen von Versicherten

  • Stichtagsregelung für das neue Muster 61 ab 1. Juli 2022

Voraussichtlich wird ab Juni 2022 eine Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit ausführlichen Erläuterungen erscheinen. Diese sowie die aktuellen Vordruckerläuterungen zum Muster 61 stehen Ihnen dann auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

Informationen

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordnungen > Weitere Verordnungsbereichee > Rehabilitation