Geprüfte Anpassungen zum Ambulanten Operieren

Anlässlich der Neueinteilung des Ambulanten Operierens im Jahr 2020 in ein Kategoriesystem sind uns Hinweise und Anmerkungen von betroffenen Ärztinnen und Ärzten zu den einzelnen Gebührenordnungspositionen (GOPen) und deren Zuordnung zugegangen. Diese wurden durch den Vorstand geprüft und folgende Anpassungen vorgenommen:

  • GOP 20310 (Lupenlaryngoskopie) wird aus dem Kategoriesystem herausgenommen und obliegt keiner Genehmigungspflicht mehr

  • GOP 34470 (MRT Angiographie der Hirngefäße) wird ebenfalls aus dem Kategoriesystem herausgenommen und obliegt keiner Genehmigungspflicht mehr

  • GOP 09314 (Stroboskopische Untersuchung der Stimmlippen) wird in die Kategorie 4 (Endoskopien) aufgenommen, um eine Angleichung der Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen an das Kapitel 20 des EBM zu erreichen. Hierzu bedarf es in der Regel Ihrerseits keiner neuen Antragstellung.