Aufnahme der Low-Dose-Rate-Brachytherapie (LDR) in den EBM

Die LDR-Brachytherapie darf künftig auch in der vertragsärztlichen Versorgung beim lokal begrenzten Prostatakarzinom zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.

Die interstitielle LDR-Brachytherapie ist für Patienten mit einem Niedrig-Risiko-Prostatakarzinom zugelassen. Bei diesem Verfahren werden schwach radioaktive, wenige Millimeter große Strahlungsquellen, sogenannte „Seeds“, über Hohlnadeln in die Prostata eingebracht, wo sie auch nach Abgabe ihrer Strahlung verbleiben. Die innere Strahlentherapie stellt für die betroffenen Männer eine Alternative zur äußeren Bestrahlung oder Entfernung der Prostata dar.

Genehmigung erforderlich

Zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der LDR-Brachytherapie ist eine gesonderte Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich.

Die Leistung dürfen ausschließlich Strahlentherapeuten oder Urologen durchführen, die über die für die LDR-Brachytherapie erforderliche Fachkenntnis gemäß Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ verfügen und eine Umgangsgenehmigung für radioaktive Stoffe des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie besitzen. Zudem ist eine Genehmigung für das Ambulante Operieren notwendig.

Die Vergütung erfolgt dauerhaft extrabudgetär. Die anfallenden Sachkosten, wie implantierte Seeds und Implantationsnadeln, können gesondert abgerechnet werden.