Gemeinsame Information der Kassenärztlichen Vereinigung und der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arzneimitteln nach § 73 Abs. 8 SGB V.

Desloratadin wurde ebenso wie Levocetirizin aus der Verschreibungspflicht für die orale Anwendung zur symptomatischen Behandlung bei allergischer Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern entlassen. Bereits seit April 2019 ist durch eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Levocetirizin in einer Stärke von 5 mg pro Tablette für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren nicht mehr rezeptpflichtig[1]. Somit sind neben Loratadin und Cetirizin mittlerweile auch Desloratadin und Levocetirizin ohne Kassenrezept erhältlich.

OTC-Liste

Die Indikationen gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Liste), bei denen die Verordnung eines nicht verschreibungspflichtigen Antihistaminikums zulasten der GKV möglich ist, sind

  • nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen- und Hornissengift-Allergien,

  • nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urtikarien,

  • nur bei schwerwiegendem, anhaltenden Pruritus,

  • nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist.

Bei allen anderen Indikationen muss sowohl bei Levocetirizin als auch bei Desloratadin die Verordung für Jugendliche/Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene auf einem Grünen Rezept erfolgen.

Verordnungsempfehlung

Weiterhin gilt laut Arzneimittel-Richtlinie, dass, wenn nicht verschreibungsfähige Alternativen erhältlich sind, diese vorrangig eingesetzt werden sollen[2].

Grünes oder Kassenrezept?

Ob die Verordnung auf einem Grünen Rezept oder auf einem Kassenrezept erfolgen darf, hängt vom Alter bzw. von der Indikation ab:

Desloratadin

Kinder ab 1 bis 2 Jahren

Verschreibungspflichtige Lösung auf Kassenrezept
(Für diese Altersgruppe ist Desloratadin generell verschreibungspflichtig.)

Kinder ab 2 bis 12 Jahren

Verschreibungspflichtige Lösung auf Kassenrezept
(Tabletten sind erst für Kinder ab 12 Jahren zugelassen).

Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren mit Indikation gem. OTC-Liste

Nicht verschreibungspflichtiges

Präparat auf Kassenrezept

Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren ohne Indikation gem. OTC-Liste

Nicht verschreibungspflichtiges

Präparat auf Grünem Rezept

Jugendliche bis zum
18. Geburtstag mit Entwicklungsstörungen

Nicht verschreibungspflichtiges

Präparat auf Kassenrezept

     

Levocetirizin 5 mg

Kinder ab 2 bis 6 Jahren

Verschreibungspflichtiger

Saft oder Tropfen auf Kassenrezept

(Für Kinder unter 6 Jahren sind die Tabletten mit 5 mg Levocetirizin zu hoch dosiert. Daher kommen nur Säfte und Tropfen für eine Anwendung in Frage, die derzeit verschreibungspflichtig sind.)

Kinder von 6 bis 12 Jahren

Nicht verschreibungspflichtiges

Präparat auf Kassenrezept

Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren mit
Indikation
gem. OTC-Liste

Nicht verschreibungspflichtiges

Präparat auf Kassenrezept

Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren ohne Indikation gem. OTC-Liste

Nicht verschreibungspflichtiges

Präparat auf Grünem Rezept

Jugendliche bis zum 18. Geburtstag mit Entwicklungsstörungen

Nicht verschreibungspflichtiges

Präparat auf Kassenrezept

     

Quellen

[1]    Arzneimittel-Richtlinie Anlage l Nr. 16
https://www.g-ba.de/downloads/83-691-507/AM-RL-l-OTC-2018-11-09.pdf (abgerufen am 29.05.2020)

[2]    Arzneimittelrichtlinie (§ 12 Abs. 11)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2115/AM-RL 2020-02-20 iK-2020-04-10 AT-09-04-2020-B4.pdf (abgerufen am 04.06.2020)