Gemeinsame Information der Kassenärztlichen Vereinigung und der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arzneimitteln nach § 73 Abs. 8 SGB V.
Desloratadin wurde ebenso wie Levocetirizin aus der Verschreibungspflicht für die orale Anwendung zur symptomatischen Behandlung bei allergischer Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern entlassen. Bereits seit April 2019 ist durch eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Levocetirizin in einer Stärke von 5 mg pro Tablette für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren nicht mehr rezeptpflichtig[1]. Somit sind neben Loratadin und Cetirizin mittlerweile auch Desloratadin und Levocetirizin ohne Kassenrezept erhältlich.
OTC-Liste
Die Indikationen gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Liste), bei denen die Verordnung eines nicht verschreibungspflichtigen Antihistaminikums zulasten der GKV möglich ist, sind
nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen- und Hornissengift-Allergien,
nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urtikarien,
nur bei schwerwiegendem, anhaltenden Pruritus,
nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist.
Bei allen anderen Indikationen muss sowohl bei Levocetirizin als auch bei Desloratadin die Verordung für Jugendliche/Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene auf einem Grünen Rezept erfolgen.
Verordnungsempfehlung
Weiterhin gilt laut Arzneimittel-Richtlinie, dass, wenn nicht verschreibungsfähige Alternativen erhältlich sind, diese vorrangig eingesetzt werden sollen[2].
Grünes oder Kassenrezept?
Ob die Verordnung auf einem Grünen Rezept oder auf einem Kassenrezept erfolgen darf, hängt vom Alter bzw. von der Indikation ab:
Desloratadin | ||
Kinder ab 1 bis 2 Jahren | Verschreibungspflichtige Lösung auf Kassenrezept | |
Kinder ab 2 bis 12 Jahren | Verschreibungspflichtige Lösung auf Kassenrezept | |
Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren mit Indikation gem. OTC-Liste | Nicht verschreibungspflichtiges Präparat auf Kassenrezept | |
Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren ohne Indikation gem. OTC-Liste | Nicht verschreibungspflichtiges Präparat auf Grünem Rezept | |
Jugendliche bis zum | Nicht verschreibungspflichtiges Präparat auf Kassenrezept | |
Levocetirizin 5 mg | ||
Kinder ab 2 bis 6 Jahren | Verschreibungspflichtiger Saft oder Tropfen auf Kassenrezept (Für Kinder unter 6 Jahren sind die Tabletten mit 5 mg Levocetirizin zu hoch dosiert. Daher kommen nur Säfte und Tropfen für eine Anwendung in Frage, die derzeit verschreibungspflichtig sind.) | |
Kinder von 6 bis 12 Jahren | Nicht verschreibungspflichtiges Präparat auf Kassenrezept | |
Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren mit | Nicht verschreibungspflichtiges Präparat auf Kassenrezept | |
Erwachsene und Jugendliche/Kinder ab 12 Jahren ohne Indikation gem. OTC-Liste | Nicht verschreibungspflichtiges Präparat auf Grünem Rezept | |
Jugendliche bis zum 18. Geburtstag mit Entwicklungsstörungen | Nicht verschreibungspflichtiges Präparat auf Kassenrezept | |
Quellen
[1] Arzneimittel-Richtlinie Anlage l Nr. 16
https://www.g-ba.de/downloads/83-691-507/AM-RL-l-OTC-2018-11-09.pdf (abgerufen am 29.05.2020)
[2] Arzneimittelrichtlinie (§ 12 Abs. 11)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2115/AM-RL 2020-02-20 iK-2020-04-10 AT-09-04-2020-B4.pdf (abgerufen am 04.06.2020)