Hinweise um Verfristungen von eDokumentationen zu vermeiden.

Leider kommt es immer wieder vor, dass eDokumentationen zum Zeitpunkt der Einrichung verfristet sind oder fehlende Teilnahme- und Einwilligungserklärungen im DMP zur Streichung der DMP-Vergütung führen. Um dies zu verhindern, sei Folgendes noch einmal in Erinnerung gerufen.

Eine DMP-Dokumentation wird nur gültig, wenn der Krankenkasse auch eine Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE / EWE) des Patienten vorliegt. Wegen der dafür notwendigen Unterschrift des Patienten bedarf es der Papierform. Erst mit dieser Unterschrift stimmt der Patient der Verarbeitung seiner DMP-Daten zu. Diese Erklärung sollte bei Einschreibung des Patienten zügig an die DMP-Datenstelle versendet werden. Ob für einen bestimmten Patienten eine gültige Teilnahmeerklärung vorliegt, ist bei einem Teil der Krankenkassen über das Mitgliederportal der KV Sachsen direkt recherchierbar. Für die übrigen Krankenkassen sind Ansprechpartner benannt, welche darüber Auskunft geben können.

Liegt diese TE / EWE bei der Datenstelle nicht vor, so ist die eDokumentation (auch wenn diese fristgerecht, vollständig und plausibel in der Datenstelle vorliegt) nicht gültig und wird gelöscht. In diesem Fall besteht formal kein Vergütungsanspruch für den Arzt und eine sachlich-rechnerische Richtigstellung (SRR) ist nicht zu umgehen.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine DMP-Vergütung erfüllt sein:

  • Versicherung des Patienten bei einer am DMP teilnehmenden Krankenkasse

  • Vorliegen einer Teilnahme- und Einwilligungserklärung bei der Krankenkasse (Versand an Datenstelle)

  • Fristgerechte (spätestens 52 Tage nach Quartalsende), vollständige und plausible Vorlage der eDokumentation

Wichtig ist es, nach dem Versand an die Datenstelle nicht nur auf deren unmittelbare Eingangsbestätigung, sondern auch auf die monatlich folgende DMP-Arztinformation zu achten. In letzterer ist dann detailliert aufgelistet, welche Dokumentationen in der Datenstelle eingegangen sind, welche davon fristgerecht, vollständig sowie plausibel sind und welche verfristet oder unvollständig sind. Um ein Zeitfenster für die Korrektur letzterer zu erhalten und um auf Probleme beim Versand an die Datenstelle durch PVS-Updates noch reagieren zu können, empfiehlt sich ein engmaschiger, z. B. wöchentlicher, Versand.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Schreiben der Krankenkassen, welche z. B. eine TE / EWE anfordern und reichen diese schnellstmöglich bei der Datenstelle ein.

Information

www.kvsachsen.de > Mitglieder > DMP