Die Möglichkeit zur Bestellung des Papierformulars der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) über den Vordruck Leitverlag verlängert sich bis zum 30. September 2022.

Noch immer besteht nicht in allen Arztpraxen die technische Möglichkeit zur Ausstellung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) über die Nutzung des Übertragungsdienstes Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM). Auch das Ersatzverfahren für den Ausdruck eines mittels Stylesheet aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erzeugten Formulars funktioniert nicht überall reibungslos. Zur Sicherstellung der Versorgung wurde daher die Bereitstellung des Muster 1 (AU-Bescheinigung) über den Vordruck Leitverlag noch einmal bis zum 30. September 2022 verlängert.

Es wird darum gebeten, das Muster 1 wirklich nur dann zu bestellen, wenn es keine andere Möglichkeit zur Ausstellung der elektronischen AU-Bescheinigung in der Praxis gibt.

Bitte nutzen Sie das 3. Quartal 2022 dazu, in Ihrer Praxis die Voraussetzungen zur Ausstellung einer eAU oder dem Ausdruck mittels Stylesheet zu schaffen.