Ab 1. Juli 2022 steht eine neue podologische Leistung zur Verfügung.

Ab 1. Juli 2022 steht eine neue podologische Leistung zur Verfügung: die Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Fußnägeln (Unguis incarnatus). Eine solche Behandlung war bisher ausschließlich eine ärztliche Leistung, jetzt kann sie zusätzlich auch von Podologen übernommen werden.

Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten.

Das Krankheitsbild des Unguis incarnatus wird in Abhängigkeit vom Ausmaß und der Schädigung des umgebenen Gewebes in verschiedene Stadien / Schweregrade gegliedert. Laut Fachliteratur wird hierbei folgende Unterteilung vorgenommen:

  • Stadium 1: Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.

  • Stadium 2: Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe) gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.

  • Stadium 3: Der betroffene Nagelbereich ist chronisch entzündet und eitert immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel.

Hinweise zur Verordnung

Die Verordnung der Nagelspangenbehandlung kann auf dem Muster 13 (Verordnungsvordruck für Heilmittel) erfolgen. Unter „Podologische Therapie“ wird die Diagnose L60.0 und die entsprechende Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog eingetragen, die sich in Abhängigkeit des Stadiums des eingewachsenen Zehennagels ergibt:

  • UI 1 für Unguis incarnatus im Stadium 1 oder

  • UI 2 für Unguis incarnatus im Stadium 2 oder 3.

Im Stadium 1 können bis zu acht Einheiten verordnet werden, im Stadium 2 und 3 ist die Höchstmenge je Verordnung auf vier Einheiten begrenzt, um eine regelmäßige ärztliche Wiedervorstellung in den höheren Stadien sicherzustellen (siehe Auszug Heilmittel-Katalog). Die orientierende Behandlungsmenge wurde für die Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 auf insgesamt acht Behandlungseinheiten festgelegt. Dies bedeutet, dass bei einer über die orientierende Behandlungsmenge hinausgehenden Verordnung die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation zu übernehmen sind.

Die Nagelspangenbehandlung umfasst:

  • Beratung und Instruktion zu individuell durchführbaren Schneidetechniken sowie zur Nagel- und Hautpflege sowie die Beratung zu geeignetem Schuhwerk

  • Vorbereitung des Nagels

  • Fertigung und Anpassung der Nagelkorrekturspange

  • Anlegen und, falls erforderlich, Wechsel der Nagelkorrekturspange

  • Therapiekontrolle und, falls erforderlich, Nachregulierung der Nagelkorrekturspange

  • Entfernung der Nagelkorrekturspange

Das fachgerechte Anlegen oder Wechseln eines Verbandes im Stadium 2 und 3 gehört zum Leistungspektrum des Podologen. Diagnostik und konservative oder invasive Maßnahmen der Wundbehandlung bleiben ärztliche Leistungen. Behandlungen im Stadium 2 und 3 dürfen nur in enger Abstimmung mit dem Arzt erfolgen. In diesem Stadium ist vor der Nagelspangenbehandlung, bei einer Verschlechterung des Krankheitsbildes sowie nach Abschluss der Behandlung eine Fotodokumentation durch den Podologen durchzuführen.

Auszug aus dem Heilmittel-Katalog

II.   Der Zweite Teil der Heilmittel-Richtlinie (Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen: Heilmittelkatalog) wird in Abschnitt „II. Maßnahmen der Podologischen Therapie“ wie folgt geändert:

  • Die Überschrift zu Nummer 1 wird wie folgt geändert: Das Wort „Erkrankungen“ wird durch das Wort „Schädigungen“ ersetzt.

Nach der Zeile „QF“ werden die folgende Überschrift und Tabelle eingefügt:
2. Nagelkorrekturspangen bei Unguis lncarnatus

 

Indikation

Heilmittelverordnung

Diagnosegruppe

Leitsymptomatik:
Schädigung von Körperfunktionen
und -strukturen zum Zeitpunkt
der Diagnosestellung

Heilmittel

Verordnungsmengen
weitere Hinweise

UI 1
Unguis incarnatus Stadium 1

  • Unguis incarnatus (L60.0)

a) Pathologisches Nagelwachstum mit beginnender Entzündung

  • Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen
  • Schmerzen
  • Rötung
  • Schwellung

Vorrangiges Heilmittel

a) Nagelspangen-behandlung

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 8 / VO

Orientierende Behandlungsmenge:

  • bis zu 8 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • nach Bedarf

Es erfolgen regelmäßig Instruktionen zu individuell durchführbaren Schneidetechniken der Nagel- und Hautpflege sowie die Beratung zu geeignetem Schuhwerk.

UI 2
Unguis incarnatus Stadium 2 oder 3

  • Unguis incarnatus (L60.0)

b) Pathologisches Nagelwachstum mit manifester oder chronischer Ent-zündung

  • Granulations-gewebe
  • Wundbildung
  • Eiterbildung
  • Rezidivieren der Entzündung

Vorrangiges Heilmittel

a) Nagelspangen-behandlung

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 4 / VO

Die Verordnung weiterer Einheiten bedarf einer Wiedervorstellung beim verordnenden Arzt. Eine Wiedervorstellung kann je nach Schwere des Krankheitsbildes und möglicher Komplikationen auch vorher angezeigt sein.

Orientierende Behandlungsmenge:

  • bis zu 8 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • nach Bedarf

Es erfolgen regelmäßig Instruktionen zu
individuell durchführbaren Schneidetechniken, der Nagel- und Hautpflege sowie die Beratung zu geeignetem Schuhwerk.

 

Bitte beachten Sie, dass die verordnete Leistung in das Heilmittelbudget eingeht. Informationen zur Vergütung für die Podologen lagen uns bei Redaktionsschluss leider noch nicht vor. Nach Bekanntgabe der Vergütungen werden wir über die Internetpräsenz der KV Sachsen informieren.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter in den Bezirksgeschäftsstellen wenden.