Terminservicestellen (TSS) haben per Gesetz den Auftrag erhalten, Termine innerhalb von vier Wochen (zwei Wochen bei psychotherapeutischer Akutbehandlung) anzubieten.

Um gesetzlich Versicherten noch schneller einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten zu ermöglichen, haben die Terminservicestellen (TSS) per Gesetz den Auftrag erhalten, Termine innerhalb von vier Wochen anzubieten (zwei Wochen bei psychotherapeutischer Akutbehandlung). Ausnahmen von den genannten Fristen bestehen, wenn es sich um verschiebbare Untersuchungen oder Bagatellerkrankungen handelt.

Dieser gesetzliche Auftrag ist nur unter der Voraussetzung zu erfüllen, dass genügend Terminkapazitäten auf Seiten der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zur Verfügung stehen und gemeldet werden. Aus diesem Grund wurden Leistungserbringer der Fachgebiete, in denen es verstärkt zu Vermittlungsschwierigkeiten kam, bereits in der Vergangenheit über mehrere Kanäle aufgefordert, freie Termine der TSS zu melden. Zwecks Erhöhung der Terminkapazitäten wurden zudem neue Versorgungsansätze durch die KV Sachsen konzipiert. Beispielhaft seien hier die „Ambulanten Versorgungs- und Weiterbildungszentren“ zur Verbesserung der augenärztlichen Versorgung in Südwestsachsen erwähnt. Über eine enge Kooperation mit den augenärztlichen Kliniken der Region soll das ambulante Versorgungsangebot für die Patienten erweitert werden.

Trotz der vielfältigen Bemühungen gibt es in den versorgungskritischen Fachgebieten weiterhin Probleme in der fristgerechten Vermittlung von dringend notwendigen Terminen. } Tabelle 1 gibt für den Monat November 2021 einen Überblick über die Anzahl der Termingesuche, in denen es nicht möglich war, Patienten fristgerecht zu vermitteln.

Tabelle 1: Offene Termingesuche (November 2021; je Bezirksgeschäftsstelle)

 

 

Augen-heilkunde

Psycho-logische Psycho-therapie

Pneumo-logie

Rheuma-tologie

Neuro-logie

Gastro-entero-logie

Haut- und Geschlechts-krankheiten

Kinder- und Jugend-medizin

Psy-chiatrie

BGST Chemnitz

2.185

49

10

 

23

1

 

1

2

BGST Dresden

 

41

28

23

1

 

12

3

2

BGST Leipzig

1

1.094

36

13

6

17

 

3

3

Summe

2.186

1.184

74

36

30

18

12

7

7


Auch die Betrachtung eines längeren Zeitraumes führt zu dem Ergebnis, dass insbesondere in den Fachgebieten Augenheilkunde, Psychologische Psychotherapie, Pneumologie und Rheumatologie Probleme bestehen, Patienten fristgerecht einen Termin zu vermitteln.

Die KV Sachsen hat mit dem Ausbau der TSS und einer schnellen Terminvermittlung auch den gesetzlichen Auftrag erhalten, Krankenhäuser in die Terminvermittlung einzubeziehen, für den Fall, dass die Terminkapazitäten im vertragsärztlichen Bereich nicht zur Bewältigung der offenen Terminanfragen ausreichen. Gemäß § 75 Abs. 1a Satz 7 SGB V ist die KV Sachsen dazu verpflichtet, bei nicht fristgerechter Vermittlung im ambulanten Bereich eine Behandlungen im Krankenhaus einzubeziehen.

Aufgrund der wenigen freien Terminkapazitäten in den oben genannten Fachgebieten im ambulanten Sektor wird die KV Sachsen Anfang dieses Jahres Gespräche mit Krankenhäusern initiieren. Zur Übernahme von Behandlungen im Fachgebiet Augenheilkunde sowie Pneumologie ist dies sachsenweit geplant. Zudem soll mit Kliniken in der Region Leipzig bezüglich der Übernahme von Patienten mit Überweisung zur Psychologischen Psychotherapie sowie Kliniken in den Regionen Dresden und Leipzig zur Übernahme von Behandlungen im Bereich der Rheumatologie kooperiert werden.

Es ist ausdrückliches Anliegen der KV Sachsen, die TSS-Vermittlung an Krankenhäuser nur in unbedingt notwendigen Fällen zu nutzen, da die Finanzierung aus dem Honorarvolumen der jeweiligen Fachgruppe erfolgt. Auch vor diesem Hintergrund werden die betreffenden Fachgruppen ausdrücklich gebeten, der Terminservicestelle freie Termine umgehend und auch kontinuierlich zu benennen. Bitte nutzen Sie dafür Ihren Zugang zum eTerminservice.