Informationen zur rückwirkenden Ausschreibung bei fehlenden Dokumentationen während der pandemiebedingten DMP-Sonderregelung in den Jahren 2020 und 2021

Bei Versicherten, die vor oder während des Zeitraums, den die pandemiebedingte Sonderregelung umfasste, in ein DMP eingeschrieben wurden, muss bei quartalsweiser Dokumentation im ersten oder zweiten Quartal 2022 eine Konsultation mit entsprechender Dokumentation erstellt werden.

Liegt weder für das erste Quartal 2022 noch für das zweite Quartal 2022 eine Dokumentation vor, dann endet die Teilnahme an dem Programm mit dem Tag der letzten vorliegenden und gültigen Dokumentation (Dokumentations- oder – im Fall einer Korrektur – Korrekturdatum). Das bedeutet, die Ausschreibung erfolgt rückwirkend zum Datum der letzten gültigen Dokumentation!

Bitte beachten Sie daher, dass für Versicherte, bei denen eine weitere Teilnahme an dem Programm sinnvoll ist, spätestens im zweiten Quartal 2022 eine Dokumentation erfolgen muss. Für diese Versicherten muss im ersten oder zweiten Quartal eine Folgedokumentation erstellt werden, um die weitere Teilnahme zu gewährleisten.

Für Versicherte, deren Teilnahme an dem Programm bereits bis zum 25. März 2021 geendet hat, muss eine Neueinschreibung mittels Erstdokumentation und Teilnahme- und Einwilligungserklärung erstellt werden, sofern eine erneute Teilnahme an dem Programm erfolgen soll.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > DMP