Sonderregelung zur Dokumentation für Krebsfrüherkennungsprogramme Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen

Die Sonderregelung zur Dokumentation für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Beteiligte Ärztinnen und Ärzte sind nunmehr verpflichtet, die Dokumentationsdaten für Untersuchungen aus 2021 bis zum 28. Februar 2022 elektronisch an die KV Sachsen zu übermitteln.

Befristete Sonderregelung zur oKFE-Dokumentation

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Juni 2020 beschlossen, dass Früherkennungs- und Abklärungsuntersuchungen ab dem 1. Oktober 2020 nach den Dokumentationsvorgaben zur Programmevaluation gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) zu dokumentieren sind. Seit dem 1. Oktober 2020 lieferten die Praxen in größerem Umfang Echtdaten an die Kassenärztliche Vereinigung als Datenannahmestelle. Dabei gab es bei einigen noch technische Herausforderungen.

Deshalb hatte der Bewertungsausschuss (BA) beschlossen, dass die Gebührenordnungspositionen, die im Zusammenhang mit der oKFE-RL für das Darm- und Zervix-Karzinom stehen, auch dann von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten berechnungsfähig sind, wenn die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das vierte Quartal des Jahres 2020 bis zum vierten Quartal 2021 aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte. Die Sonderregelung galt befristet vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021. Zugleich war festgelegt worden, dass die Daten für 2021 bis 28. Februar 2022 nachzureichen sind.

oKFE – Organisierte Krebsfrüherkennung

GOP

 

Wer

oKFE – Darmkrebs

01738

iFobt

Labormediziner, Mikrobiologen

01741
13421

Früherkennungskoloskopie

Abklärungskoloskopie nach
positiven iFob-Test (Okkultbluttest)

Gastroenterologen

oKFE – Zervixkarzinom

01765

Abklärungskolposkopie

Frauenärzte

01762
01766

Zytologische Untersuchung (PAP)

Zytologische Untersuchung
(Dünnschichtzytologie)

Frauenärzte
Pathologen

01763
01767

HPV-Test § 6 oKFE-RL

HPV-Test § 7 oKFE-RL

Labormediziner, Mikrobiologen

01761
01764

Primärscreening

Abklärungsuntersuchung

Frauenärzte, Hausärzte mit Genehmigung


Künftig erfolgt die Datenübermittlung quartalsweise

Ab dem Jahr 2022 erfolgt die Dokumentation regulär. Die beteiligten Ärztinnen und Ärzte senden ihre Dokumentation ab sofort quartalsweise an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Übermittlung erfolgt in der Regel zusammen mit der Abrechnung bis spätestens zum 15. des Folgemonats nach Quartalsende über das Mitgliederportal.

Dokumentationsablauf

Die elektronische Datenerfassung erfolgt über das Praxisverwaltungssystem (PVS). Die Daten müssen als XML-Datei über das Mitgliederportal der KV Sachsen übermittelt werden. Die KV Sachsen fungiert hierbei als Datenannahmestelle. Nach Abgabe der Dokumentationsdatei erhält die Praxis ca. einen Tag später das Datenflussprotokoll über das Mitgliederportal, welches die erfolgreiche Einreichung bescheinigt. Über die jeweilige Datenannahmestelle werden die verschlüsselten Dokumentationsdaten an die Vertrauensstelle geleitet. Dort werden sie anhand der Versichertennummer pseudonymisiert und zur Zusammenführung und Analyse an die Auswertungsstelle weitergeleitet. Die Auswertungsstelle übermittelt die Auswertung an den G-BA, welcher die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme alle zwei Jahre veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für die Abrechnung

Die vollständige elektronische Dokumentation ist Voraussetzung, um die Leistungen des jeweiligen Früherkennungsprogramms Gebärmutterhals- oder Darmkrebs abrechnen zu können, da ohne die entsprechende Dokumentation der Leistungsinhalt nach EBM nicht vollständig erbracht ist.

Wenn Ihnen eine fristgerechte Datenübermittlung des ersten bis vierten Quartals 2021 aus technischen Gründen nicht möglich war, muss dies noch bis spätestens 28. Februar 2022 erfolgen.