Für den Heilmittelbereich der Ergotherapie ist am 1. Januar 2022 eine neue Vergütungsvereinbarung in Kraft getreten.

Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen um 5,85 Prozent. Vom 1. Januar 2022 bis zum 30. September 2022 gibt es zudem einen befristeten Zuschlag von 11,7 Prozent auf die bislang geltende Vergütung.

Hintergrund des temporär höheren Zuschlags ist der verzögerte Vertragsabschluss. Vorgesehen war die Preissteigerung bereits im Frühjahr 2021. Um einen Ausgleich zu schaffen, werden die Preise vom 1. Januar 2022 bis zum 30. September 2022 vorübergehend stärker angehoben.

Die damit verbundenen Auswirkungen auf das Heilmittel-Ausgabenvolumen und die Heilmittel-Richtgrößen 2022 werden im Zuge der nächsten Verhandlungen zu den Vereinbarungen nach § 84 SGB V retrospektiv geprüft und beachtet. Der auf Bundesebene ausgewiesene Preisfaktor für 2022 von 2,84 Prozent berücksichtigte ausschließlich die zum Stichtag 30. September 2021 bereits feststehenden Preisanpassungen.

Die aktuellen Vergütungslisten für die Heilmittelbereiche können Sie auf der Internet-Präsenz der KV Sachsen einsehen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.