Hinweise zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen

Im Rahmen der Vereinbarung zur Vermeidung von Arzneikostenregressen wendet sich die gemeinsame Arbeitsgruppe der KV Sachsen/KV Thüringen und der AOK PLUS mit folgenden Hinweisen an Sie:

Zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit vier oder mehr Migränetagen im Monat sollen zunächst vorrangig die Wirkstoffe

  • Metoprolol,

  • Propranolol,

  • Flunarizin,

  • Topiramat,

  • Amitriptylin und

  • Clostridium botulinum Toxin Typ A unter Berücksichtigung der Fachinformationen

eingesetzt werden. Clostridium botulinum Toxin Typ A soll ebenso vorrangig zur Symptomlinderung angewendet werden.

Begrenzt auf Patienten,

  • die auf keine der zuvor genannten Therapien ansprechen,

  • für diese nicht geeignet sind oder

  • diese nicht vertragen,

können die CGRP-Antikörper Aimovig®, AJOVY® (Fremanezumab) und Emgality® (Galcanezumab) eingesetzt werden. Lediglich für Erenumab (Aimovig®) sah der Gemeinsame Bundesausschuss gegenüber Topiramat einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Nichtmedikamentöse Therapien wie z. B. Verhaltenstherapie und das Erlernen von Entspannungstechniken sind in das Behandlungskonzept mit einzubeziehen.

Bei Verordnung der CGRP-Antikörper beachten Sie bitte folgenden Hinweis aus der Fachinformation von Aimovig®, der auch auf AJOVY® und Emgality® zutrifft: „In klinischen Studien konnte gezeigt werden, dass bei der Mehrheit der Patienten, die auf die Therapie angesprochen haben, ein klinischer Nutzen innerhalb von drei Monaten auftrat. Bei Patienten, die nach drei Monaten Behandlung noch kein Ansprechen gezeigt haben, sollte erwogen werden, die Behandlung einzustellen. Es wird empfohlen, nach den ersten drei Monaten der Behandlung in regelmäßigen Abständen zu evaluieren, ob die Behandlung fortzusetzen ist.“

Quellen

1.      Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V, Fremanezumab, vom 7. November 2019
2.      Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V, Erenumab, vom 21. Oktober 2021
3.      Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V, Galcanezumab, vom 19. September 2019
4.      Fachinformation Aimovig ® 70 mg / - 140 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze Aimovig ® 70 mg / - 140 mg Injektionslösung im Fertigpen vom Mai 2021