Mit dem neuen Bedarfsplan 2022 wird eine Anpassung der räumlichen Zuschnitte bei der Arztgruppe der Augenärzte die Grundlage für ein Maßnahmenpaket in der Region Südwestsachsen geschaffen.

Der Bedarfsplan beschreibt die aktuelle Versorgungssituation im Freistaat. Mit dem neuen Bedarfsplan 2022 wird durch eine Anpassung der räumlichen Zuschnitte bei der Arztgruppe der Augenärzte die Grundlage für ein Maßnahmenpaket geschaffen, um die Versorgung in der Region Südwestsachsen zu stabilisieren.

Unterschiedliche Regionen weisen im Zeitverlauf dynamische Entwicklungen auf. Gegenwärtig durchlaufen die Kernregionen der sächsischen Industrie eine Transformation, die weitreichende Auswirkungen hat und insbesondere auch Südwestsachsen vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellt. Die ambulante und stationäre augenärztliche Versorgung stellt hierbei keine Ausnahme dar. Allgemeinhin weisen (groß)stadtfernere Regionen des Freistaates zunehmend erhebliche Versorgungsdefizite auf, da eine abnehmende Zahl von ärztlichem Nachwuchs auf einen erhöhten Versorgungsbedarf aufgrund der alternden Bevölkerung trifft.

Trotz bisheriger umfangreicher finanzieller Fördermaßnahmen des Landesausschusses (Förderpauschale, Mindestumsatz), verstärkten Aktivitäten der KV Sachsen in der Arztaquise sowie weiterer erheblicher Bemühungen und zahlreicher Maßnahmen, einerseits Nachwuchs zu fördern und andererseits Fachärzte für Südwestsachsen zu gewinnen, hat sich die Situation in den vergangenen Jahren nicht stabilisiert, sondern stetig verschlechtert.

Da ambulanter und stationärer Bereich unter denselben Defiziten leiden, strebt die KV Sachsen in der Region Südwestsachsen eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen augenärztlichen Kliniken an, um das ambulante Versorgungsangebot für die Patienten zu erweitern. Durch die unmittelbare Einbeziehung vorhandener ärztlicher Kapazitäten aus dem stationären Bereich soll trotz knapper Ressourcen auch kurzfristig die ambulante Versorgung von Patienten gesichert werden.

Um auch mittel- und langfristig die augenärztlichen Versorgung in der Region zu stärken, hat die ambulant-stationäre Kooperation zudem das Ziel, die Weiterbildungskapazitäten durch die Nutzung und den Ausbau regionaler Weiterbildungsstätten zu stärken.

Dafür werden die augenärztlichen Kliniken in Aue-Bad Schlema, Glauchau, Zwickau und Plauen als Ambulante Versorgungs- und Weiterbildungszentren (AVWZ) auf Grundlage von Institutsermächtigungen zunächst für fünf Jahre in die ambulante Versorgung eingebunden:

    zur Erbringung überwiegend konservativ augenärztlicher Leistungen sowie

    zur Implementierung eines „stationär-ambulanten“ Verbundweiterbildungssystems durch die ermächtigten Kliniken

Die AVWZ verbessern die derzeitige ambulante Versorgung signifikant. Gleichzeitig wird über den Weiterbildungsaspekt ein höheres Potential für die Gewinnung von regionalem Nachwuchs geschaffen. Grundlage für die Gründung der AVWZ ist ein ganzheitlicher Ansatz, um für alle Einwohner einen vergleichbaren Zugang zu augenärztlicher Versorgung nachhaltig gewährleisten zu können. Demnach werden die bisherigen augenärztlichen Planungsbereiche Aue-Schwarzenberg, Plauen, Stadt/Vogtlandkreis sowie Zwickau und Chemnitzer Land zum neuen augenärztlichen Planungsbereich Südwestsachsen zusammengefasst.