Neue Artikelserie soll informieren und an Praxisbeispielen erläutern, was wichtig ist.

Alle reden von der IT-Sicherheitsrichtlinie. Ärzte und Psychotherapeuten fühlen sich teilweise überfordert und unzureichend informiert. Diese neue Artikelserie soll informieren und an Praxisbeispielen erläutern, was wichtig ist.

IT-Sicherheitsrichtlinie

Eines der Ziele der IT-Sicherheitsrichtlinie ist es, IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen. So sollen klare Vorgaben dabei helfen, Patientendaten sicher zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren. Die Anforderungen aus der IT-Sicherheitsrichtlinie decken sich in großen Teilen mit dem, was für technisch-organisatorische Maßnahmen für den Datenschutz seit Einführung der DSGVO im Jahr 2018 gilt und von den meisten Praxen schon umgesetzt ist.

Unterstützung durch die KV Sachsen

Ratsuchenden Mitgliedern bietet die KV Sachsen gleich mehrere Services an. Auf der Internetpräsenz finden Interessierte umfangreiche Informationen und Materialien unter der Rubrik „IT-Sicherheitsrichtlinie“. Hier können Sie sich zum Beispiel einen Muster-Netzwerkplan für Ihre Praxis herunterladen oder auch Mustervorlagen für Richtlinien, deren Erstellung die IT-Sicherheitsrichtlinie vorschreibt.

Wem diese Informationen nicht ausreichen, der kann sich mit seinen individuellen Fragen auch an die Servicehotline der KV Sachsen wenden. Die Kollegen vom Servicetelefon für EDV-Support und Online-Dienste sind werktags zu erreichen. Hier erhalten Sie eine erste Beratung und bei Bedarf wird Ihr Anliegen in die Fachabteilungen weitergegeben. Sie erhalten dann zügig eine Antwort. Was die KV Sachsen nicht leisten darf, ist eine Produktberatung. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Dienstleister.

Sie fragen, wir antworten

Mit dem wiederkehrenden „Praxistipp“ werden exemplarisch und anonymisiert ausgewählte Mitgliederanfragen abgedruckt. Den Anfang macht eine Anfrage zum Diebstahl eines Laptops mit Patientendaten.

Praxistipp: Diebstahl und Datenschutzverstoß

Leider kommt es immer wieder vor, dass in eine Praxis oder in ein Dienstfahrzeug eingebrochen und mobile Endgeräte gestohlen werden. In diesem Falle handelte es sich um einen Praxis-Laptop, der für Hausbesuche genutzt wurde. Auf dem Laptop waren entsprechend Patientendaten gespeichert. Dadurch musste der Vorfall als eine Datenschutzpanne eingestuft werden.

In einem solchen Fall sollten Sie immer Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls erstatten. Außerdem sollten Sie den Vorfall als Datenschutzverstoß bei der Sächsischen Datenschutzbehörde melden. Hierfür gibt es auf der Internetpräsenz des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ein Meldeformular, welches Sie direkt online ausfüllen und absenden können. Das Ganze dauert wenige Minuten.

Bitte beachten Sie unbedingt die Meldefrist von 72 Stunden (drei Tage) nach Bekanntwerden der Datenschutzpanne.

Informationen

Meldeformular Datenschutzverstoß

www.saechsdsb.de > Formulare > Meldung Datenschutzverstoß durch Verantwortliche

Servicetelefon für EDV-Support und Online-Dienste

0351 8290-6789
edv-beratung@kvsachsen.de

Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag  8:00 bis 17:00 Uhr und
Freitag                            8:00 bis 14:00 Uhr

www.kvsachsen.de > Für Praxen > IT in der Praxis > IT-Sicherheit in der Praxis