Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen auch in diesem Jahr Weiterbildung.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen auch in diesem Jahr das Engagement von Vertragsarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren in der Weiterbildung.

Bereits seit 2016 werden die ambulanten Weiterbildungsabschnitte der grundversorgenden Facharztdisziplinen bundesweit analog zur Allgemeinmedizin gefördert, derzeit mit monatlich 5.000 Euro.

Aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit den Sächsischen Krankenkassen betrifft dies in Sachsen diejenigen Fachgebiete, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen (drohende) Unterversorgung bzw. zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in einer Region festgestellt hat.

Nach bundesweiter Verteilung des Stellenbudgets von insgesamt 2.000 Stellen für die grundversorgenden Fachgebiete nach den Bevölkerungsanteilen auf alle Bundesländer werden Sachsen in diesem Kalenderjahr 97,57 Förderstellen zugewiesen; abzüglich der bereits laufenden Weiterbildungen stehen ca. 31 Förderstellen zur Verfügung und nun zur Bewerbung. Diese können seit 1. Januar 2022 beantragt werden.

Folgende Fachgebiete (Weiterbildungsziele) sind aktuell davon umfasst:

  • Augenheilkunde

  • Kinder- und Jugendmedizin

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

  • Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

  • Urologie

Allgemeine Hinweise

Die Förderung ist von der weiterbildenden Praxis in voller Höhe dem jeweiligen Arzt in Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus den Fördermitteln bestritten werden.

Eine Förderung kann erfolgen, wenn der Weiterbildungabschnitt für das jeweilige Weiterbildungsziel nach Maßgabe der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer benötigt wird und zuvor noch nicht abgeleistet worden ist.

Im Übrigen unterliegt die Förderung in den ausgewählten Fachgebieten der Voraussetzung, dass die beantragende Praxis überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig ist. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist zudem gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen.

Die KV Sachsen fördert auch weiterhin Weiterbildungsabschnitte im ambulanten Bereich anderer Fachgebiete, sofern ein Anspruch auf eine Förderung nach der Bundesvereinbarung nicht besteht. Da es sich hierbei um eine ausschließlich durch die KV Sachsen getragene Förderung handelt und demzufolge eine paritätische Finanzierung mit den Krankenkassen nicht gegeben ist, reduziert sich der Förderbetrag um die Hälfte auf 2.500 Euro monatlich.

Überblick zu den aktuellen Förderbeträgen im Zuständigkeitsbereich der KV Sachsen

  • Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin:
    5.000 Euro pro Monat
    zusätzliche Förderung:
    bei Tätigkeit in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat
    bei Tätigkeit in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat

  • Ärzte in Weiterbildung in fachärztlichen Fachgebieten gem. § 3 (8) Bundesvereinbarung: 5.000 Euro pro Monat (Kontingent begrenzt)

  • Ärzte in Weiterbildung in allen anderen zulassungsfähigen Fachgebieten: 2.500 Euro pro Monat