Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. zu den für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt.

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. zu den für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt. Die betreffenden Vereinbarungen befinden sich im Unterschriftsverfahren.

Heilmittelvereinbarung 2021

Aufgrund ausstehender Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen auf Bundesebene hatten sich die Landesverbände der sächsischen Krankenkassen/Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) und die KV Sachsen zunächst auf ein Aussetzen der Verhandlungen zur Heilmittelvereinbarung 2021 geeinigt. Mittlerweile liegen außer in der Ergotherapie aktuelle Vergütungsvereinbarungen vor. Damit konnte die Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2021 verhandelt werden.

Wie in den Vorjahren erfolgte ein deutlicher Anstieg des Ausgabenvolumens (+ 10,88 Prozent). Dies ist im Wesentlichen auf die Preisentwicklung (+ 9,18 Prozent) bei den physiotherapeutischen Leistungen zurückzuführen. Das Richtgrößenvolumen ist wie in den Vorjahren um den Ausgabenanteil für besondere Verordnungsbedarfe und den langfristigen Heilmittelbedarf zu bereinigen gewesen, da diese Verordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Dieser Anteil ist weiter gewachsen und betrug im Jahr 2020 ca. 32 Prozent des gesamten Verordnungsvolumens der mit Richtgrößen belegten Prüfgruppen. Dieser Zuwachs sorgt dafür, dass das Richtgrößenvolumen gegenüber dem Vorjahr nur um 6,2 Prozent gesteigert werden konnte. Eine nachträgliche Erhöhung der Richtgrößen ist rechtlich möglich.

Heilmittelvereinbarung 2022

Das Ausgabenvolumen für die Heilmittel 2022 konnte um 4,85 Prozent gesteigert werden. Hier ist zu beachten, dass der auf Bundesebene ausgewiesene Preisfaktor von 2,84 Prozent ausschließlich die bereits feststehenden Preisanpassungen zum Stichtag 30. September 2021 auf die Ausgabenvolumina nach § 84 SGB V anrechnet und ausdrücklich keine künftigen Preisveränderungen. Gegebenenfalls eintretende weitere Preisanpassungen werden retrospektiv berücksichtigt.

Die restliche Steigerung von 2,1 Prozent ergibt sich aus

  • der zu erwartenden Aufnahme der Nagelspangentherapie für Podologen in die Heilmittel-Richtlinie,

  • der Erweiterung der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe (Post-Covid-Syndrom),

  • der Aufnahme neuer Diagnosen in die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2 HeilM-RL),

  • der Neukonzeption von Therapieberichten auf besondere Anforderung (Physiotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie).

Wegen des pandemiebedingten (Covid-19-)Fallzahlrückgangs vom Jahr 2019 zum Jahr 2020 wurden bei der Bildung der Richtgrößen 2022 die Fallzahlen von 2019 zu Grunde gelegt.

Da der zu bereinigende Anteil im Jahr 2021 auf nunmehr ca. 35 Prozent weiter gewachsen ist, war keine Steigerung der gewichteten Richtgrößen möglich. Insgesamt steht jeder Fachgruppe jedoch das gleiche Richtgrößenvolumen wie im Jahr 2021 zur Verfügung.

Die Übersichten zu den Richtgrößen Heilmittel 2021 und 2022 finden Sie im

Artikel dieser Ausgabe auf Seite V ff.