Die KV Sachsen hat am 8. Dezember auf ihrer Internetpräsenz den Bedarfsplan 2022 veröffentlicht.

Neben der Anpassung der räumlichen Zuschnitte bei der Arztgruppe der Augenärzte wurden im Bedarfsplan 2022 Angaben zur vertragsärztlichen Versorgung, sonstigen medizinischen Einrichtungen sowie zur Demografie und Morbidität als auch zur Barrierefreiheit aktualisiert, wobei insbesondere der barrierefreie Zugang zur Versorgung auf Grundlage einer Befragung der vertragsärztlichen Teilnehmer ausgewertet wurde.

Darüber hinaus wurden die Planungsblätter und Karten sowie die Übersichten zu den Abweichungen aktualisiert.

In Zusammenarbeit mit den Sächsischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie unter Beteiligung der zuständigen Landesbehörden und dem Sozialverband VdK wurde der neue Bedarfsplan 2022 aufgestellt, der ab 1. Januar 2022 Anwendung findet.