Verständigung über die für das Jahr 2022 geltenden Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2022 geltenden Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel verständigt. Die betreffende Vereinbarung befindet sich im Unterschriftsverfahren.

Im Arzneimittelbereich wurde das Richtgrößenvolumen gegenüber dem Vorjahr effektiv erneut um 4,8 Prozent erhöht. Die Richtgrößen sollen fachgruppenübergreifend in etwa denselben Abstand zum Verordnungsfallwert haben. Dazu wurden die Richtgrößen derjenigen Prüfgruppen angehoben, bei denen die gewichtete Richtgröße 2021 weniger als fünf Prozent über dem Verordnungsfallwert des Jahres 2020 liegt (Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie), Facharzt für Neurologie). Die Richtgrößen der übrigen Prüfgruppen bleiben unverändert.

Richtgrößen im Jahr 2022 im Bereich der KV Sachsen

Die KV Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) haben für das Jahr 2022 nachfolgende altersbezogene Arzneimittel-Richtgrößen vereinbart. Aufgrund der pandemiebedingt teilweise dramatischen Fallzahleinbrüche wurden diese auf Basis der Behandlungsfallzahlen des Jahres 2019 ermittelt.

Prüfgruppen, für die keine Richtgrößen angegeben sind, unterliegen im Arzneimittelbereich der Zielwertprüfung. Nähere Informationen zu den im Jahr 2022 für die jeweiligen Prüfgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitsziele und den im Späteren der Prüfung unterliegenden Zielwerten entnehmen Sie bitte dem Beitrag zur Arzneimittelvereinbarung 2022 in diesem Heft auf Seite VIII.

 

Die Übersichten zu den Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel einschließlich Sprechstundenbedarf 2022 finden Sie im

Artikel dieser Ausgabe auf Seite VII.