Nach der einjährigen Aussetzung wird die einrichtungsbezogene Dokumentation zur Qualitätssicherung zum 1. Januar 2022 wiedereingesetzt.

Dies betrifft das sektorenübergreifende Verfahren zur Vermeidung von Wundinfektionen, die nach einer Operation auftreten können („Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektion“).

Alle Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich, die definierte Tracer-Eingriffe erbracht haben, sind verpflichtet, in einer jährlichen Erhebung über ihr Infektions- und Hygienemanagement Auskunft zu geben.

Nach dem Aussetzen der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation 2020 gibt es für die nächste geplante Erfassung des Hygiene- und Infektionsmanagements im 1. Quartal 2022 (Erfassungsjahr 2021) umfangreiche Änderungen:

  • Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat erstmals eine Sollstatistik für die Einrichtungsbefragung spezifiziert. Dies kann bei nicht dokumentierten Datensätzen zu einem Stellungnahmeverfahren oder Maßnahmen führen.

  •  Belegärzte, welche die entsprechenden Tracer-Operationen erbringen, sind nun wieder dokumentationspflichtig.

  • Es wurden in den Formulierungen der meisten Fragen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die aktuellen Ausfüllhinweise sind bereits auf der Internetseite des IQTIG veröffentlicht.

  • Insgesamt wurden 28 Fragen und drei Kennzahlen gestrichen. Eine Weiterentwicklung der Fragen beziehungsweise Kennzahlen ist vom IQTIG für die nächsten Befragungen geplant.

Die Datenlieferfrist für die einrichtungsbezogene Dokumentation für das Erfassungsjahr 2021 ist der 28. Februar 2022. Betreffende Leistungserbringer (Belegärzte/einzelne Vertragsärzte, Praxen, MVZ etc.) werden wir Ende des Jahres über den genauen Ablauf informieren.