Verständigung auf die für das Jahr 2022 geltenden Wirtschaftlichkeitsziele im Arzneimittelbereich

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. auf die für das Jahr 2022 geltenden Wirtschaftlichkeitsziele im Arzneimittelbereich verständigt. Die betreffende Arzneimittelvereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftsverfahren.

Die Wirtschaftlichkeitsziele wurden auch für das kommende Jahr inhaltlich nicht verändert. Die Quotensteigerungen fielen dieses Mal auch im fachärztlichen Bereich insgesamt moderat aus. Teilweise wurden die Quoten stabil gehalten oder sogar abgesenkt. Die Medikationskatalogquote steigt hier auf 87,5 Prozent. Die KV Sachsen konnte erreichen, dass die Zielquoten bis auf wenige Ausnahmen unterhalb von 90 Prozent blieben. Damit sollte nach Ansicht der Vertragspartner ein ausreichend hoher Anteil an Nichtzielsubstanzen zur Versorgung von Patienten verbleiben, bei denen Zielsubstanzen (im Medikationskatalog = Standard bzw. Reserve) nicht (mehr) eingesetzt werden können.

Tabelle 1 – Ziele, die Gegenstand der Zielwertprüfung sind

Tabelle 2 – Ziele, die bei Einhaltung richtgrößenentlastend wirken

Den Download  finden Sie im Artikel dieser Ausgabe auf Seite VIII

 

Die Arzneimittelvereinbarung mit den für die einzelnen Fachgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitszielen und den fachgruppenübergreifenden qualitativen Zielen sowie das Handout der KBV zum Medikationskatalog 2022 finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.